Beratungsprotokolle durch Finanzaufsicht überprüft
Aktuelle Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht: Rund 7.500 Anzeigen wegen schlechter Finanzanlageberatung
Seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
(18.10.13) - Gegen Anlageberater von Banken und Sparkassen sind bisher 7.443 Anzeigen bei der Finanzaufsicht im Zusammenhang mit Anlageberatungen gestellt worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (17/14757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14648) schreibt, waren die privaten Kreditinstitute mit 3.462 Beschwerdeanzeigen besonders häufig betroffen. Es folgen Sparkassen (2.293) und Genossenschaftsbanken (1.640). 48 Fälle betrafen Finanzdienstleistungsinstitute.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu verzeichnen. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden allein zwischen Januar und April 2013 rund 800 Beratungsprotokolle bei Filial-Besuchen durch Mitarbeiter der Finanzaufsicht überprüft.
Vorbemerkung der Fragesteller
"Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat der Deutsche Bundestag in der 17. Wahlperiode eine Reihe von Gesetzen beschlossen. Insbesondere die neu implementierten Anlegerschutzinstrumente sind zum Ende der Legislaturperiode auf ihre Wirkweise zu überprüfen. Daneben sollen aktuelle Entwicklungen mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Bezug im Hinblick auf einen weitergehenden Handlungsbedarf untersucht werden." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.