Beratungsprotokolle durch Finanzaufsicht überprüft
Aktuelle Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht: Rund 7.500 Anzeigen wegen schlechter Finanzanlageberatung
Seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
(18.10.13) - Gegen Anlageberater von Banken und Sparkassen sind bisher 7.443 Anzeigen bei der Finanzaufsicht im Zusammenhang mit Anlageberatungen gestellt worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (17/14757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14648) schreibt, waren die privaten Kreditinstitute mit 3.462 Beschwerdeanzeigen besonders häufig betroffen. Es folgen Sparkassen (2.293) und Genossenschaftsbanken (1.640). 48 Fälle betrafen Finanzdienstleistungsinstitute.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu verzeichnen. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden allein zwischen Januar und April 2013 rund 800 Beratungsprotokolle bei Filial-Besuchen durch Mitarbeiter der Finanzaufsicht überprüft.
Vorbemerkung der Fragesteller
"Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat der Deutsche Bundestag in der 17. Wahlperiode eine Reihe von Gesetzen beschlossen. Insbesondere die neu implementierten Anlegerschutzinstrumente sind zum Ende der Legislaturperiode auf ihre Wirkweise zu überprüfen. Daneben sollen aktuelle Entwicklungen mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Bezug im Hinblick auf einen weitergehenden Handlungsbedarf untersucht werden." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).