Öffentliche Anhörung zu EU-Handelsregister


Vernetzung der Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten
Richtlinie soll dem grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessern

(18.11.14) - Die Vernetzung der Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten stand im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf (18/2137) der Deutschen Bundesregierung, mit dem diese die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt.

Mit dieser Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen. Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorlage zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben.

Als Sachverständige eingeladen waren Ulrich Kühn, Richter am Amtsgericht München und Leiter des Registerrechts München, Hans-Michael Pott von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Carsten Schmidt vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und Oliver Vossius, Präsident des Deutschen Notarverein.. (Deutscher Bundestag: ra)


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