Bankenfinanzierung und Kapitalmarktunion
Im Rahmen der geplanten europäischen Kapitalmarktunion sollte auch über Verbesserungen der Bankenfinanzierung für kleine Unternehmen nachgedacht werden
Zugang zur Bankenfinanzierung als Folge der geplanten europäischen Kapitalmarktunion dürfe nicht erschwert werden
(28.05.15) - Mit der geplanten europäischen Kapitalmarktunion sollen die Finanzierungsmöglichkeit der Unternehmen verbreitert und ergänzt werden. Die Kapitalmarktunion müsse dazu beitragen, dass nachhaltige Investitionen und damit Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union begünstigt werden, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (18/4807).
Beide Fraktionen regen eine Analyse der geplanten europäischen Kapitalmarktunion an, "wo Reformen zu einer Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten führen können und wo bewährte Strukturen erhalten bleiben sollten". Funktionierende Märkte wie der deutsche Schuldschein- und Pfandbriefmarkt, dürften nicht beschädigt werden, wird gewarnt.
Zudem setzen sich die Koalitionsfraktionen dafür ein, dass der Zugang zur Bankenfinanzierung als Folge der geplanten europäischen Kapitalmarktunion nicht erschwert wird. Das deutsche Drei-Säulen-Modell habe sich bei der Kreditversorgung der Wirtschaft bewährt. "Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden weiterhin auf die Finanzierung durch ihre Hausbank vertrauen", stellen die Koalitionsfraktionen fest.
Daher müsse im Rahmen der der geplanten europäischen Kapitalmarktunion auch über Verbesserungen der Bankenfinanzierung für kleine Unternehmen nachgedacht werden. Die Fraktionen verlangen außerdem, das Grundprinzip der Proportionalität zu beachten und begründen dies: "Der Nutzen der Maßnahmen für Wachstum und Stabilität muss die Belastungen für die Unternehmen, die Finanzmarktprodukte anbieten oder nachfragen, übertreffen." Auch müsse bei Schaffung der geplanten europäischen Kapitalmarktunion die Finanzmarktstabilität gewahrt bleiben. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.