CETA als EU-only-Abkommen?
Den Deutschen Bundestag an Entscheidung über CETA beteiligen
CETA ein Abkommen, das in Teilen in die Zuständigkeitsbereiche der EU-Mitgliedstaaten falle
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/8890), dass der Deutsche Bundestag an der Entscheidung über das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA beteiligt wird. Zahlreiche Gutachten würden CETA als Abkommen bewerten, das in Teilen in die Zuständigkeitsbereiche der EU-Mitgliedstaaten falle.
Daher soll die Bundesregierung ihren Vertreter im Europäischen Rat anweisen, gegen einen Vorschlag der EU-Kommission über die Unterzeichnung von CETA in Form eines EU-only-Abkommens zu stimmen.
Gegebenenfalls soll die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gegen einen Ratsbeschluss zur Unterzeichnung von CETA erheben, wenn dieser auf Einstufung von CETA als EU-only-Abkommen basiert. Ohne Zustimmung Bundestag & Bundesrat könne es deshalb kein Ja aus Deutschland geben.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 20.07.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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