CETA als EU-only-Abkommen?
Den Deutschen Bundestag an Entscheidung über CETA beteiligen
CETA ein Abkommen, das in Teilen in die Zuständigkeitsbereiche der EU-Mitgliedstaaten falle
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/8890), dass der Deutsche Bundestag an der Entscheidung über das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA beteiligt wird. Zahlreiche Gutachten würden CETA als Abkommen bewerten, das in Teilen in die Zuständigkeitsbereiche der EU-Mitgliedstaaten falle.
Daher soll die Bundesregierung ihren Vertreter im Europäischen Rat anweisen, gegen einen Vorschlag der EU-Kommission über die Unterzeichnung von CETA in Form eines EU-only-Abkommens zu stimmen.
Gegebenenfalls soll die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gegen einen Ratsbeschluss zur Unterzeichnung von CETA erheben, wenn dieser auf Einstufung von CETA als EU-only-Abkommen basiert. Ohne Zustimmung Bundestag & Bundesrat könne es deshalb kein Ja aus Deutschland geben.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 20.07.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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