Vergabe von öffentlichen Fördermitteln
Antrag: Bündnis 90/Die Grünen für mehr Transparenz bei Fördermittelvergabe
Vergaben unter einer Grenze von 5.000 Euro sollten nur in einer Sammelposition veröffentlicht werden
(20.09.12) - Bei der Vergabe von öffentlichen Fördermitteln soll es mehr Transparenz geben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/10641), "Fördermittel, die an juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen geflossen sind, unter Beachtung eines angemessenen Schutzes personenbezogener Daten" zu veröffentlichen. Allerdings sollen Vergaben unter einer Grenze von 5.000 Euro nur in einer Sammelposition veröffentlicht werden.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die Bürger hätten ein berechtigtes Interesse, über die Verwendung der finanziellen Mittel des Staates informiert zu werden. Weiter heißt es: "Eine gute und transparente Datenlage ist unerlässlich für effiziente politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse über die erstmalige Bewilligung, Weiterführung, Neuzuschnitt beziehungsweise Beendigung von Förderprogrammen."
Die Fraktion fordert die Regierung auf, sich an der europäischen Transparenzinitiative zu orientieren, zugleich aber einen ausreichenden Schutz der Grundrechte und der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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