Compliance auf dem Finanzmarkt


Finanzbranche warnt vor Überregulierung bei Immobilienfonds
Neben den offenen Fonds ein Gesetzentwurf auch Änderungen bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, vor

(05.04.13) - Banken und Investmentfonds haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses für eine bessere Handelbarkeit von Anteilen offener Immobilienfonds ausgesprochen und die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen kritisiert. So warnte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, in ihrer Stellungnahme vor erheblichen Nachteilen für Kleinanleger. Dies könne insbesondere vor dem Hintergrund, dass Anteilscheine von offenen Immobilienfonds im Rahmen von Sparplänen zur Altersvorsorge auch mit kleinen Beträgen erworben würden, nicht gewollt sein.

Die Einschränkungen für Investmentfonds sind in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294) enthalten. Damit reagiert die Regierung auf die Lage bei offenen Immobilienfonds, die zum Teil mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und geschlossen werden mussten, weil zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten. In Zukunft sollen Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden können. Dem Anleger müsse bewusst sein, dass er in eine langfristige Anlage mit illiquiden Vermögensgegenständen investiere.

Die Kreditwirtschaft warf der Regierung vor, durch die Maßnahmen werde das Anlageprodukt offener Immobilienfonds wesentlich unattraktiver und gefährde den Bestand der Produkte mit einem Volumen von 62 Milliarden Euro und zwei Millionen Anlegern.

Der Fondsverband BVI bewertete den Gesetzentwurf insgesamt positiv, nannte jedoch die Verschärfungen bei den Immobilienfonds "weder praxisgerecht noch berücksichtigen sie die Anlegerbelange". Die Neuregelungen würden "den offenen Immobilienfonds für viele Privatanleger endgültig unattraktiv machen".

Auch die Fondsgesellschaften Union und Deka warnten davor, die Funktionsfähigkeit dieses Anlageprodukts zu gefährden.

Bei derartigen Einschränkungen könne der Kleinanleger "kurzfristigen Liquididtätsbedarf nicht mehr aus dem offenen Immobilienfonds generieren", warnte der Bundesverband deutscher Vermögensberater.

Auf einen anderen Aspekt machte der Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen aufmerksam: Im sensiblen Bereich der Bewertung der offenen Immobilienfonds könnten "Haus- und Hofgutachtern" Tür und Tor geöffnet werden.

Die Professoren Stephan Madaus und Steffen Sebastian (beide Regensburg) erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, offene Immobilienfonds würden jetzt zwar unattraktiver. Das Problem des systemischen Risikos werde aber nicht gelöst.

Neben den offenen Fonds sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, vor. Wie bei offenen Fonds wird künftig auch bei den geschlossenen Fonds eine Risikomischung der Investitionen gefordert, und die Möglichkeit der Kreditaufnahme wird begrenzt. Durch die umfassende Regelung der geschlossenen Fonds werde der graue Kapitalmarkt weiter verengt, erwartet die Bundesregierung.

Die erweiterte Regulierung betrifft alternative Investmentfonds wie Private Equity Fonds, deren Verwalter einer Zulassungspflicht und einer dauerhaften Aufsicht unterworfen werden. Fondsverwalter müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Sie haben außerdem umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht. Auch für Manager von Hedgefonds gelten besondere Transparenzpflichten. Der Verkauf dieser Fonds an Privatanleger soll verboten werden.

Die Deutsche Bundesbank begrüßte in ihrer Stellungnahme die Produktregulierung alternativer Fonds und besonders die der geschlossenen Publikums-AIF, "da in diesem Anlagesegment nicht unbeträchtliche Risiken für Privatanleger bestehen".

Auch der Verband geschlossene Fonds (VGF) äußerte sich positiv: "Die umfangreiche Regulierung, die geschlossene Fonds nun erwarten dürfen, führt dazu, dass diese in Zukunft nicht mehr dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind." Für die Marktteilnehmer sei es eine zukunfts- und rechtssichernde Maßnahme, gesetzlich normiert zu sein, schrieb der VGF in seiner Stellungnahme, in der aber auch eine Reihe von Änderungswünschen aufgeführt werden.

Professor Julius Reiter (Kanzlei Baum, Reiter und Collegen) sah eine beträchtliche Schutzlücke für Anleger, falls kleinere Publikumsfonds unter 100 Millionen Euro pauschal aus den Vorschriften ausgeklammert würden. Er verwies auf eine Untersuchung, nach der den Bundesbürgern durch schlechte Beratung und mangelnden Anlegerschutz ein jährlicher Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro entstehe: "Ein Großteil dieser Fehlinvestitionen entfällt auf Beteiligungen wie geschlossene oder offene Immobilienfonds. Dieses Geld wird also wegen unsachgemäßer Beratung vorwirtschaftlich ,verbrannt‘."

Peter Mattil (Rechtsanwälte Mattil & Kollegen) erklärte, geschlossene Fonds seien nicht weniger riskant als Hedgefonds, und daher "für Privatanleger eigentlich ungeeignet".

"Mit Blick auf massive Probleme in Form von Falschberatungen bei geschlossenen Fonds und die damit seit Jahren verbundenen Rechtsstreitigkeiten fordern wir ein grundsätzliches Verbot des aktiven Vertriebs geschlossener Fonds an Privatkunden", erklärte die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Nicola Liebert von Tax Justice Network erwartet nicht, dass Regulierungen bei Hedgefonds greifen. Die wenigsten dieser Fonds seien überhaupt in der EU registriert, die meisten hätten ihren Sitz in Steueroasen.

Gegen ein Verbot des Verkaufs an Privatanleger wandte sich der Bundesverband alternative Investments: "Diese Anlegergruppe wird faktisch von modernen Anlagestrategien ausgeschlossen und dadurch bei der effektiven Streuung ihrer Vermögensanlagen behindert."

Dass die Neuregelungen auch Auswirkungen auf die Energiewende haben könnten, wurde in mehreren Stellungnahmen deutlich. Bürgerwind-, Bürgersolar- und Bürgerbioenergieparks würden zumeist als GmbH & Co. KG oder Genossenschaften organisiert. Bei der vorgesehenen Regulierung drohten "massive Einschnitte, die bis hin zu einer existenziellen Gefahr für die Branche insgesamt führen", warnte der Bundesverband Erneuerbare Energie.

Auch Ines Zenke (Kanzlei Becker Büttner Held) bewertete die Energieerzeugung zum Beispiel durch eine Genossenschaft als eine unternehmerische Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp nannte es nicht nachvollziehbar, "dass Zertifikate nach wie vor nicht reguliert werden. Am Zertifikatemarkt herrschten "mannigfache Missstände". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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