Urhebergesetz soll geändert werden
Urheberrecht: Keine Gebühr für Kopien an den Urheber
Linke will das Singen von Liedern erlauben
(10.03.11) - Künftig sollen die öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung von Liedtexten zum privaten Gebrauch auch für Kindergärten und für Einrichtungen zur Betreuung von Schülern erlaubt sein. Dazu müsste einem Gesetzentwurf der Linksfraktion zufolge das Urhebergesetz geändert werden.
Wie die Abgeordneten erläutern, hätten im Auftrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition deutschlandweit 36.000 Kindertagesbetreuungen zu Weihnachten angeschrieben und den Verantwortlichen ein Angebot zum Abschluss von Lizenzverträgen für das Kopieren und Verteilen von Lieder- und Notenblättern unterbreitet. Das Angebot habe vorgesehen, dass differenziert steigend nach der Anzahl erstellter Kopien Vergütungsbeiträge bis circa 2.200 Euro zu zahlen waren.
Die Linksfraktion schreibt weiter, die VG Musikedition sei nach deren Darstellung dem Wunsch vieler Kindergärten nachgekommen, eine "legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot" zu ermöglichen. "Das ist realitätsfern, moralisch fragwürdig, Bürokratismus und in den finanziellen Auswirkungen für die Einrichtungen und die Eltern unverantwortlich", kommentiert die Linksfraktion.
Die hohe Bedeutung frühkindlicher Bildung, insbesondere dem frühkindlichen Erwerb von Sprachkompetenz, werde heute nach zahlreichen Studien nicht mehr bestritten und sei zur zentralen Aufgabe im Bildungsbereich geworden. Damit komme der Erziehung und Bildung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Vorschulalter "eine besondere Relevanz" zu, die der Bedeutung schulischer Bildung wenigstens gleichgestellt ist, schreibt Die Linke. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.