Private Nutzung des Kraftfahrzeugs
Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013: Sachverständige urteilen, die Steuerförderung für Elektrofahrzeuge sei zu kompliziert
Nach der derzeitigen Regelung seien Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt
(10.10.12) - Die von der Bundesregierung geplante besondere Förderung von Elektrofahrzeugen ist von den meisten Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als zu kompliziert kritisiert worden. "Die ohnehin in der Praxis streitanfällige pauschale Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge sollte nicht zusätzlich kompliziert werden", warnte etwa der Bund deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter.
Nach der derzeitigen Regelung seien Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 (17/10000). Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung soll beibehalten werden, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden.
Maximal möglich ist eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge wird dieser Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduziert. Die Regelung wird außerdem zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt.
Der Deutsche Finanzgerichtstag warb in seiner Stellungnahme dafür, die Förderung auf einen Festbetrag zu beschränken, der sich an den durchschnittlichen Kosten der Batterie orientiere. Es könne auch einen prozentual vom Listenpreis vorzunehmenden Abschlag geben. Der Steuerberaterverband und das Forum ökologische Marktwirtschaft schlugen außerdem vor, nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern sämtliche Fahrzeuge mit positiver Klimabilanz zu begünstigen. Angesichts der äußerst angespannten Personalsituation in den Finanzämtern könnten diese zeitintensiven Ermittlungs- und Berechnungsmodalitäten nicht durchgeführt werden, argumentierte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die dem Gesetzentwurf insgesamt "Licht und Schatten" bescheinigte.
Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain) rief dazu auf, darauf zu achten, dass nicht immer kompliziertere Regelungen geschaffen würden wie in diesem Fall.
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
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Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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