Löhne von Zeitungszustellern
Zeitungszusteller sind die einzige Berufsgruppe, die im Mindestlohngesetz ausdrücklich eine Sonderbehandlung erfährt
Arbeitsbedingungen und Löhne für Post- und Zeitungszusteller
Die Arbeitsbedingungen und Löhne für Post- und Zeitungszusteller sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/9363) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie viele Beschäftigte in diesen Berufen arbeiten und welche Auswirkungen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die hat. So wollen sie wissen, ob es seither eine größere Veränderung in den Zuschnitten der Zustellbezirke gegeben hat und ob der Bundesregierung andere Änderungen von Zustellwegen, -bezirken oder -zeiten bekannt sind, die geeignet seien, die Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu umgehen.
Das Mindestlohngesetz sieht derzeit Sonderregeln für Zusteller von Zeitungen und Zeitschriften vor. Für diese Berufsgruppe gilt nicht der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 8,50 Euro, sondern ein Stundensatz von mindestens 7,23 Euro. 2017 gilt für sie ein Mindestlohn von 8,50 Euro. "Damit sind die Zeitungszustellerinnen und -zusteller die einzige Berufsgruppe, die im Mindestlohngesetz ausdrücklich eine Sonderbehandlung erfährt", schreiben die Abgeordneten.
Sie berufen sich auf Berichte der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, denen zufolge Zustellungsunternehmen versucht hätten, auch den geringeren Mindestlohn noch zu umgehen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 21.09.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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