Schutz vor Mietpreiserhöhungen
Rechtsausschuss lehnt Forderung der Linksfraktion nach bezahlbaren Mieten ab
Mit den Änderungen der mietrechtlichen Vorschriften sollte das soziale Mietrecht in Deutschland weiterentwickelt werden
(19.03.12) - Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den Gesetzentwurf zur Sicherung bezahlbarer Mieten (17/6371) der Fraktion Die Linke abgelehnt. Um den Schutz vor Mietpreiserhöhungen "wirkungsvoller" zu verstärken, sollen nach Meinung der Fraktion Mietspiegel nicht mehr lediglich für eine ganze Gemeinde erstellt werden, sondern auch für einzelne Teilgebiete. Außerdem soll die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent gesenkt und der Mieterhöhungszeitraum von drei auf vier Jahre gestreckt werden.
Mit diesen Änderungen der mietrechtlichen Vorschriften soll das soziale Mietrecht in Deutschland weiterentwickelt und ein wirksamer gerechterer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden, schreibt die Fraktion in dem Entwurf zur Begründung. Dazu sollen ebenfalls die Mieterhöhungsmöglichkeiten und die Modernisierungsumlagen reduziert werden.
Der Rechtsausschuss lehnte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalitionen gegen die Stimmen der Antragsteller und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. (Deutsche Bundestag: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.