Frauenquote in Aufsichtsräten
Petitionsausschuss spricht sich gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen aus
Gesetzliche Regelung nicht zweckmäßig und zudem nach Europarecht unzulässig
(22.01.10) - Eine gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll nicht eingeführt werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss mehrheitlich ausgesprochen. Das Anliegen, mehr Spitzenfunktionen in der Wirtschaft mit Frauen zu besetzen, sei zwar wichtig, argumentierten die Koalition CDU/CSU und FDP, eine gesetzliche Regelung sei jedoch nicht zweckmäßig und zudem nach Europarecht unzulässig.
SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Vorlage. Der Ausschuss beschloss dennoch, die Eingabe unter anderem dem Frauenministerium und dem Justizministerium als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Vorschlag in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Die Petentin hatte gefordert, eine gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen spätestens zum Jahr 2010 einzuführen, bei Nichtbefolgen solle den Unternehmen die Börsenzulassung entzogen werden. Bei der Petition handelt es sich um eine sogenannte öffentliche Petition, die sechs Wochen lang auf der Internetseite des Bundestags stand und dort von 541 Unterstützern mit gezeichnet wurde. (Deutscher Bundestag: ra)
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