BKA-Auswertung von Steuerleaks


Panama Papers: Eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) ist laut BKA mit der Auswertung der Daten betraut
Abgeordneten wollen wissen, zu welchem Zeitpunkt das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie große Datenbestände aus den genannten "Steuerleaks" zu welchem Preis gekauft hat



"Auswertung von Steuerleaks durch das Bundeskriminalamt" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin schreibt die Fraktion, im Juli 2017 sei durch Presseberichte bekannt geworden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die sogenannten Panama Papers für einen Betrag von angeblich fünf Millionen Euro gekauft habe. Im September 2018 habe das BKA bekannt gegeben, dass sich bei der Auswertung der Daten nicht nur Hinweise auf Straftaten in Deutschland ergeben hätten, sondern auch in anderen EU-Staaten. Überdies habe das BKA mitgeteilt, dass es auch im Besitz von Daten der "Offshore-Leaks", "Paradise Papers", "Swiss-Leaks" und "Bahamas Leaks" sei.

Wissen wollen die Abgeordneten, zu welchem Zeitpunkt das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie große Datenbestände aus den genannten "Steuerleaks" zu welchem Preis gekauft hat. Auch fragen sie, über welche anderen Wege als den Ankauf das BKA an Daten aus "Steuerleaks" gekommen ist. Ferner erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Ergebnisse die Auswertung der Daten aus "Steuerleaks" durch das BKA bisher hinsichtlich der Anzahl an eingeleiteten Ermittlungsverfahren sowie eröffneten beziehungsweise abgeschlossenen Strafverfahren ergeben hat.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Juli 2017 wurde durch Presseberichte bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die so genannten Panama Papers für einen Betrag von angeblich 5 Mio. Euro gekauft hat (DIE ZEIT, 4. Juli 2017). Eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) ist laut BKA mit der Auswertung der Daten betraut. Im September 2018 gab das BKA bekannt, dass sich bei der Auswertung der Daten nicht nur Hinweise auf Straftaten in Deutschland ergeben hätten, sondern auch in anderen EU-Staaten. Laut BKA wurden Daten mit etlichen europäischen Ländern geteilt. Überdies teilte das BKA mit, dass es auch im Besitz von Daten der "Offshore- Leaks", "Paradise Papers", "Swiss-Leaks" und "Bahamas Leaks".
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 22.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen