Bündnis 90/Die Grünen fordern Finanzmarktwächter


Jährlich rund 20 Milliarden Euro Verluste durch falsche Finanzberatung - Finanzmarktwächter soll helfen
Finanzmarktkrise habe erneut verdeutlicht, dass sich Anbieterseite und Kunden nicht auf Augenhöhe begegnen


(28.07.11) - Die Bundesregierung soll im Interesse der Verbraucher einen Finanzmarktwächter einrichten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/6503). Dazu soll die Regierung den Verbraucherzentralen Bundesverband in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen mit der Aufgabe einer Interessenvertretung für Verbraucher auf den Finanzmärkten, den sogenannten Finanzmarktwächter, betrauen. Außerdem soll die Regierung unter anderem für die Einrichtung und den laufenden Unterhalt des Finanzmarktwächters angemessene Haushaltsmittel bereitstellen.

Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe ergeben, dass den Verbrauchern jährlich rund 20 Milliarden Euro Verluste durch falsche Finanzberatung entstehen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien falsch versichert oder würden Geldanlagen besitzen, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Auch im sogenannten grauen Kapitalmarkt würden viele Milliarden Euro verloren gehen.

Die Finanzmarktkrise habe erneut verdeutlicht, dass sich Anbieterseite und Kunden nicht auf Augenhöhe begegnen. Es gebe ein großes Ungleichgewicht zwischen den Verbrauchern auf der einen Seite und der Finanzwirtschaft auf der anderen Seite. Von den Verbraucherzentralen könnten die Anfragen mit dem derzeitigen Kapazitäten nicht bewältigt werden. Eine Erweiterung der Interessenvertretung der Verbraucher auf den Finanzmärkten sei daher dringend geboten, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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