Linksfraktion fordert Abschaffung von Euratom
Euratom-Vertrag den Regeln des gemeinsamen Energiemarktes mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Energieerzeugern und Energieträgern
Erst durch die Beendigung des Euratom-Vertrages sei "ein unumkehrbarer Atomausstieg auf EU-Ebene und eine vollständige Umorientierung zu erneuerbaren Energien möglich"
(30.06.11) - Die Bundesregierung soll sich für die Auflösung der seit 1957 bestehenden Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) einsetzen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/6151). Außerdem soll die Regierung nach Willen der Fraktion für den Abschluss eines neuen europäischen Vertrages eintreten, "auf dessen Grundlage eine alternative Europäische Gemeinschaft zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeinsparung eingerichtet wird".
Zur Begründung schreiben die Parlamentarier, die Euratom sei "seit langem überholt". Das Ziel, der Bevölkerung in der EU ein hohes Maß an technischer Sicherheit von Atomkraftwerken zu garantieren, könne sie "durch die Subventionierung, den Ausbau und die Förderung von unbeherrschbarer Atomkraft nicht erreichen".
Zudem widerspreche der Euratom-Vertrag den Regeln des gemeinsamen Energiemarktes mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Energieerzeugern und Energieträgern, heißt es weiter. Denn von den Atomenergieproduzenten werde etwa eine Umwelthaftung für eventuelle Nuklearunfälle nicht verlangt. Außerdem sei erst durch die Beendigung des Euratom-Vertrages "ein unumkehrbarer Atomausstieg auf EU-Ebene und eine vollständige Umorientierung zu erneuerbaren Energien möglich". (Deutscher Bundestag: ra)
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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