Antrag: Grüne für Änderung der Geschäftsordnung


Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition" in der laufenden Legislaturperiode
Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein

(24.01.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages "zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition" in der laufenden Legislaturperiode. In einem Antrag (18/183) fordert die Fraktion, dass Rechte, die die Geschäftsordnung einer qualifizierten Minderheit verleiht, auch von zwei Fraktionen gemeinsam ausgeübt werden können. Dies solle für Ausschussberatungen entsprechend gelten.

Ferner soll die Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein. "Vielmehr ist auch auf eine ausgewogene Repräsentanz der Oppositionsfraktionen zu achten", heißt es in der Vorlage. In der Begründung schreibt die Fraktion, die Geschäftsordnung des Bundestages sei "nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Regierungsfraktionen – wie jetzt die große Koalition – über eine extrem große Mehrheit verfügen". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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