Keine Wiedereinführung der Massenspeicherung
Antrag: Grüne für Verzicht auf Vorratsspeicherung
Die geplante Massenspeicherung stelle alle Bürger unter einen unzulässigen Generalverdacht und ermögliche "präziseste Verhaltens-, Kontakt- und Bewegungsprofile sowohl Einzelner als auch ganzer Bevölkerungsgruppen"
(25.02.14) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten absehen. In einem Antrag (18/381) fordert die Fraktion die Regierung zugleich auf, sich auf europäischer Ebene "mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass die bestehende EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umgehend aufgehoben wird".
Ferner soll die Regierung laut Vorlage unabhängig von dem für das Frühjahr erwarteten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darauf hinwirken, dass es auf europäischer Ebene "zu keiner Neuauflage einer für die Mitgliedstaaten verpflichtenden Regelung der Massenerfassung und -speicherung der Kommunikationsdaten der eigenen Bevölkerungen kommt".
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die "geplante Neuauflage einer anlass- beziehungsweise verdachtslosen, massenhaften Speicherung individueller Telekommunikationsverkehrsdaten" bedeute einen "tiefen Eingriff in die durch das Grundgesetz und die EU-Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte", insbesondere in das Telekommunikationsgeheimnis, "die Grundrechte auf Privatsphäre" und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die geplante Massenspeicherung stelle alle Bürger unter einen unzulässigen Generalverdacht und ermögliche "präziseste Verhaltens-, Kontakt- und Bewegungsprofile sowohl Einzelner als auch ganzer Bevölkerungsgruppen". Dazu berge jede Vorratsdatenspeicherung "nicht zuletzt wegen des inzwischen erreichten Vernetzungsgrades der beteiligten Infrastrukturen extreme Risiken des Datenmissbrauchs". (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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