"Demokratischer Klärungsprozess" zu Stuttgart 21
Linke fordern: Keine zusätzlichen finanziellen Mittel für Stuttgart 21
Regierung soll sich bei der Deutschen Bahn AG dafür einsetzen, dass auch diese für Stuttgart 21 keine weiteren finanziellen Mittel für eine Fortsetzung der Baumaßnahmen zur Verfügung stellt
(30.06.11) - Die Bundesregierung soll keine weiteren finanziellen Mittel für das Bauprojekt Stuttgart 21 aus dem Bundeshaushalt für eine Fortsetzung der Baumaßnahmen am Bahnhof Stuttgart zur Verfügung stellen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/6129). Weiter soll sich die Regierung bei der Deutschen Bahn AG dafür einsetzen, dass auch diese für Stuttgart 21 keine weiteren finanziellen Mittel für eine Fortsetzung der Baumaßnahmen zur Verfügung stellt.
Die grün-rote Koalitionsvereinbarung in Baden-Württemberg sehe vor, dass – wenn der Stresstest für Stuttgart 21 Kosten von mehr als 4,5 Milliarden Euro ergebe – keine Landesmittel mehr für den Bau zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung sollte den "demokratischen Klärungsprozess" zu Stuttgart 21 respektieren und deshalb keine Kosten über der 4,5 Milliarden-Euro Grenze übernehmen, schreibt die Fraktion zur Begründung. (Deutscher Bundestag: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.