Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung


Verbraucherschutz: Landwirtschaftsausschuss empfiehlt Gesetzesänderung in Folge des Dioxin-Skandals
Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln wird als Straftat geahndet


(01.06.11) - Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stimmt für eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Folge des Dioxin-Skandals. Auf Basis des im Januar entwickelten Zehn-Punkte-Plans des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz legte die Regierung am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf (17/4984) im Landwirtschaftsausschuss vor.

Darin ist vorgesehen, dass Laboratorien, die in Lebens- und Futtermittelproben bedenkliche Mengen gesundheitsschädlicher Stoffe feststellen, sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, die in Eigenkontrollen Dioxine und Furane feststellen, verpflichtet werden, ihre Kontrollergebnisse an die zuständigen Behörden zu melden. Zusätzlich wird in Zukunft bei Verstößen der Sanktionsrahmen für Straf- und Bußgelder auf 100.000 Euro verdoppelt und die Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln als Straftat geahndet.

Ferner wird die Zusammenarbeit der für die Lebensmittelüberwachung und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer mit den Dienststellen des Zolls in Fällen der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Drittländern und mit dem Bundeszentralamt für Steuern in Fällen der Kontrolle des Internethandels geregelt.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Die FDP unterstrich, dass die Änderung ein Beleg für konsequentes Handeln der Regierung sei und zeigte sich erfreut, dass durch das insgesamt niedrige Niveau der Dioxinbelastung keine Schädigungen von Verbrauchern verzeichnet worden seien. Die Gesetzesänderung sei auch wichtig, weil mehr als 5.000 Betriebe auf dem Höhepunkt des Skandals durch Sperrungen betroffen waren und in Zukunft durch die Trennung der Fettströme sowie der Lebens- und Futtermittel mehr Sicherheit gewährleistet werden könne.

Auch die SPD-Fraktion stimmte zu: "Es ist ein erster Schritt getan, und wir unterstützen den Entwurf, weil er auch Teil unseres Aktionsplans ist", hieß es. Die Sozialdemokraten forderten weitere Konsequenzen mit Blick auf die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). "Eine Lehre aus dem Skandal ist, dass die Transparenz nicht ausreicht." Eine Meldung über erhöhte Dioxinwerte belasteter Lebens- und Futtermittel, ohne die Waren eindeutig zu nennen, schaffe keine “wirkliche Wahlfreiheit" für die Verbraucher.

Die Linksfraktion sah hingegen nur einen kleinen Teil des Zehn-Punkte-Programms der Regierung erfüllt. "Die Meldepflicht sollte auch auf private Zertifizierer ausgeweitet werden", fügte sie an. In Zukunft auf die Schaffung von mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Bundesländern zur schnellen Aufklärung zu setzen, wurde von der Fraktion kritisiert. "Einige Bundesländer sind in Haushaltsnotlagen und können nur sparen", hieß es. Der Bund müsse die Länder bei der Finanzierung von Kontrollen und bei der Schaffung von Ermittlungsstellen unterstützen, wenn solche Forderungen ernst gemeint seien.

Die CDU/CSU-Fraktion sah sich hingegen auf dem richtigen Weg. Ziel müsse es sein, dass die Eigenkontrollen in der Kette der Lebensmittelproduktion gestärkt werden. "Denn der Skandal kam schließlich durch die Eigenkontrolle einer Firma ans Tageslicht", begründete die Fraktion. Aus diesem Grund müsse es möglich sein, dass solche Firmen auch geschützt würden und “nicht an den Pranger gestellt werden", entgegnete die CDU/CSU-Fraktion Forderungen der SPD, dass Verbraucher sofort konkreter informiert werden müssten. "Wenn Fehler im Vorfeld herausgeprüft werden, dann muss niemand in der Öffentlichkeit vorgeführt werden", meinte die CDU/CSU.

Die Grünen warnten vor zu viel Umsichtigkeit: "Es ist auf langer Strecke im Interesse der Unternehmen, sauber zu sein." Der Staat und die Behörden sollten konsequent sein. Wenn 5.000 Betriebe zur Sicherheit gesperrt werden müssten, dann koste das Arbeitsplätze. Nach Ansicht der Grünen-Fraktion ist daher die öffentlichkeitswirksame Kontrolle der effektivste Schutz vor weiteren Skandalen und Schäden für die Unternehmen. Für die Zukunft fordert die Fraktion, dass der Bund nicht die Verantwortung zu Lasten der Länder verschiebe, “denn die Bundeszuständigkeit muss erhalten bleiben, weil ansonsten zu viel Unsicherheit unter den Landesbehörden über Zuständigkeiten entsteht".

Ein eigens von der Linksfraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel "Lehren aus dem Dioxin-Skandal ziehen – Ursachen bekämpfen" (17/5377) war im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD und der Grünen abgelehnt worden. (Deutscher Bundestag)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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