Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung


Verbraucherschutz: Landwirtschaftsausschuss empfiehlt Gesetzesänderung in Folge des Dioxin-Skandals
Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln wird als Straftat geahndet


(01.06.11) - Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stimmt für eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Folge des Dioxin-Skandals. Auf Basis des im Januar entwickelten Zehn-Punkte-Plans des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz legte die Regierung am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf (17/4984) im Landwirtschaftsausschuss vor.

Darin ist vorgesehen, dass Laboratorien, die in Lebens- und Futtermittelproben bedenkliche Mengen gesundheitsschädlicher Stoffe feststellen, sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, die in Eigenkontrollen Dioxine und Furane feststellen, verpflichtet werden, ihre Kontrollergebnisse an die zuständigen Behörden zu melden. Zusätzlich wird in Zukunft bei Verstößen der Sanktionsrahmen für Straf- und Bußgelder auf 100.000 Euro verdoppelt und die Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln als Straftat geahndet.

Ferner wird die Zusammenarbeit der für die Lebensmittelüberwachung und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer mit den Dienststellen des Zolls in Fällen der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Drittländern und mit dem Bundeszentralamt für Steuern in Fällen der Kontrolle des Internethandels geregelt.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Die FDP unterstrich, dass die Änderung ein Beleg für konsequentes Handeln der Regierung sei und zeigte sich erfreut, dass durch das insgesamt niedrige Niveau der Dioxinbelastung keine Schädigungen von Verbrauchern verzeichnet worden seien. Die Gesetzesänderung sei auch wichtig, weil mehr als 5.000 Betriebe auf dem Höhepunkt des Skandals durch Sperrungen betroffen waren und in Zukunft durch die Trennung der Fettströme sowie der Lebens- und Futtermittel mehr Sicherheit gewährleistet werden könne.

Auch die SPD-Fraktion stimmte zu: "Es ist ein erster Schritt getan, und wir unterstützen den Entwurf, weil er auch Teil unseres Aktionsplans ist", hieß es. Die Sozialdemokraten forderten weitere Konsequenzen mit Blick auf die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). "Eine Lehre aus dem Skandal ist, dass die Transparenz nicht ausreicht." Eine Meldung über erhöhte Dioxinwerte belasteter Lebens- und Futtermittel, ohne die Waren eindeutig zu nennen, schaffe keine “wirkliche Wahlfreiheit" für die Verbraucher.

Die Linksfraktion sah hingegen nur einen kleinen Teil des Zehn-Punkte-Programms der Regierung erfüllt. "Die Meldepflicht sollte auch auf private Zertifizierer ausgeweitet werden", fügte sie an. In Zukunft auf die Schaffung von mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Bundesländern zur schnellen Aufklärung zu setzen, wurde von der Fraktion kritisiert. "Einige Bundesländer sind in Haushaltsnotlagen und können nur sparen", hieß es. Der Bund müsse die Länder bei der Finanzierung von Kontrollen und bei der Schaffung von Ermittlungsstellen unterstützen, wenn solche Forderungen ernst gemeint seien.

Die CDU/CSU-Fraktion sah sich hingegen auf dem richtigen Weg. Ziel müsse es sein, dass die Eigenkontrollen in der Kette der Lebensmittelproduktion gestärkt werden. "Denn der Skandal kam schließlich durch die Eigenkontrolle einer Firma ans Tageslicht", begründete die Fraktion. Aus diesem Grund müsse es möglich sein, dass solche Firmen auch geschützt würden und “nicht an den Pranger gestellt werden", entgegnete die CDU/CSU-Fraktion Forderungen der SPD, dass Verbraucher sofort konkreter informiert werden müssten. "Wenn Fehler im Vorfeld herausgeprüft werden, dann muss niemand in der Öffentlichkeit vorgeführt werden", meinte die CDU/CSU.

Die Grünen warnten vor zu viel Umsichtigkeit: "Es ist auf langer Strecke im Interesse der Unternehmen, sauber zu sein." Der Staat und die Behörden sollten konsequent sein. Wenn 5.000 Betriebe zur Sicherheit gesperrt werden müssten, dann koste das Arbeitsplätze. Nach Ansicht der Grünen-Fraktion ist daher die öffentlichkeitswirksame Kontrolle der effektivste Schutz vor weiteren Skandalen und Schäden für die Unternehmen. Für die Zukunft fordert die Fraktion, dass der Bund nicht die Verantwortung zu Lasten der Länder verschiebe, “denn die Bundeszuständigkeit muss erhalten bleiben, weil ansonsten zu viel Unsicherheit unter den Landesbehörden über Zuständigkeiten entsteht".

Ein eigens von der Linksfraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel "Lehren aus dem Dioxin-Skandal ziehen – Ursachen bekämpfen" (17/5377) war im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD und der Grünen abgelehnt worden. (Deutscher Bundestag)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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