Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten


Rechtsausschuss gegen gesetzlich verordnete Frauenquote in Führungspositionen
Die Fraktion Die Linke begründet ihre Initiative damit, dass solche Positionen in Deutschland nach wie vor von Männern dominiert würden


(09.03.12) - Der Rechtsausschuss des Bundestags lehnt eine gesetzliche Regelung für die paritätische Besetzung von Führungspositionen in der Wirtschaft mit Männern und Frauen ab. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/4842) gefordert.
Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass solche Positionen in Deutschland nach wie vor von Männern dominiert würden. Besonders sei das an den Schnittstellen der Entscheidungen in Politik und Wirtschaft zu beobachten.

Mehrere Bundesregierungen hätten versucht, die Unternehmen zu einer freiwilligen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in der Wirtschaft zu bewegen und seien damit gescheitert. "Besonders hartnäckig ist die Verweigerungshaltung bei der geschlechtergerechten Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten", schreibt Die Linke in ihrem Antrag. Deshalb sei jetzt der Gesetzgeber gefordert.

"Klare Quotenregelungen" müssten die "fortdauernde Verletzung" des im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatzes unterbinden. Nach Auffassung der Linksfraktion widerspreche "die fehlende paritätische Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der Privatwirtschaft durch Frauen und Männer" dem Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und sei undemokratisch. Binnen zehn Jahren, so die Forderung der Fraktion, sollen 50 Prozent der Führungspositionen von Frauen besetzt sein.

In der Sitzung des Rechtsausschusses wurde der Antrag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Linksfraktion abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen