Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten


Rechtsausschuss gegen gesetzlich verordnete Frauenquote in Führungspositionen
Die Fraktion Die Linke begründet ihre Initiative damit, dass solche Positionen in Deutschland nach wie vor von Männern dominiert würden


(09.03.12) - Der Rechtsausschuss des Bundestags lehnt eine gesetzliche Regelung für die paritätische Besetzung von Führungspositionen in der Wirtschaft mit Männern und Frauen ab. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/4842) gefordert.
Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass solche Positionen in Deutschland nach wie vor von Männern dominiert würden. Besonders sei das an den Schnittstellen der Entscheidungen in Politik und Wirtschaft zu beobachten.

Mehrere Bundesregierungen hätten versucht, die Unternehmen zu einer freiwilligen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in der Wirtschaft zu bewegen und seien damit gescheitert. "Besonders hartnäckig ist die Verweigerungshaltung bei der geschlechtergerechten Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten", schreibt Die Linke in ihrem Antrag. Deshalb sei jetzt der Gesetzgeber gefordert.

"Klare Quotenregelungen" müssten die "fortdauernde Verletzung" des im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatzes unterbinden. Nach Auffassung der Linksfraktion widerspreche "die fehlende paritätische Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der Privatwirtschaft durch Frauen und Männer" dem Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und sei undemokratisch. Binnen zehn Jahren, so die Forderung der Fraktion, sollen 50 Prozent der Führungspositionen von Frauen besetzt sein.

In der Sitzung des Rechtsausschusses wurde der Antrag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Linksfraktion abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen