Forschungstätigkeiten und Forschungsförderung


Compliance im Wissenschaftsbetrieb: Grüne fordern Transparenz bei der Finanzierung des Wissenschaftssystems
Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Rahmen von Kooperationsbeziehungen und bei Nebentätigkeiten von Professoren hätten ein ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber einer weitgehend integren Wissenschaft befördert


(08.11.12) - Der Wissenschaftsbereich soll nach Ansicht der Grünen transparenter werden. Die Fraktion fordert in ihrem Antrag "Transparenz als verbindliches Grundprinzip in der öffentlich finanzierten Wissenschaft verankern" (17/ 11029), dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern, Wissenschaftsorganisationen und im Dialog mit den Hochschulen dieses Ziel verfolgt und verbindlich fest schreibt.

Dabei ist es den Grünen wichtig, dass im Einklang mit dem Vorschlag der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" die Zuwendung öffentlicher Mittel für Forschungsprojekte an die Bedingung geknüpft wird, das die Mittelempfänger die Forschungsergebnisse in allgemeinverständlicher Form in frei zugänglichen Datenbanken darlegen. Auch fordern sie in ihrem Sieben-Punkte-Plan, dass wesentliche Informationen zu vertraglichen Kooperationen zwischen öffentlich finanzierten Einrichtungen und Dritten grundsätzlich im Internet veröffentlicht werden.

Nach Auffassung der Grünen gibt es ein öffentliches Interesse zu erfahren, wer im Wissenschaftsbereich welche öffentlichen Mittel für welche Forschungstätigkeiten erhält. Öffentliche Forschungsförderung sei für die Bürger aber kaum nachvollziehbar. Aber auch öffentlich finanzierte Einrichtungen wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen würden nicht nur bezüglich ihrer eigenen Tätigkeit mehr Transparenz fordern sondern auch mit Blick auf ihre Kooperationsbeziehungen mit Dritten, fassen die Grünen die Argumente zusammen.

Dort, wo es um die Unabhängigkeit der Wissenschaft und die Aufdeckung möglicher Interessenskonflikte gehe, würden sich Appelle und Forderungen an die Forscher selber richten. Vereinzelt aufgetretene Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Rahmen von Kooperationsbeziehungen und bei Nebentätigkeiten von Professoren hätten nicht nur ein ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber einer weitgehend integren Wissenschaft befördert; sie hätten auch zu einer Reihe berechtigter Forderungen und Vorschläge zur

Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit geführt. Mehrfach sei in diesem Zusammenhang von verschiedenen Akteuren auf die Intransparenz, das Fehlen einheitlicher Regelungen sowie die mangelhafte Durchsetzung bestehender Regelungen bei Nebentätigkeiten von Professoren hingewiesen worden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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