Verbindliche Regeln für Unternehmen


Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei transnationalen Unternehmen
Bei Verstößen sollen die Opfer über das nationale Deliktsrecht Entschädigungsansprüche geltend machen können

(31.10.14) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert verbindliche Regeln zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei transnationale Unternehmen. Die Prinzipien der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenommenen "Guiding Principles on Business and Human Rights" – und die damit verbundenen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards müssen durchgesetzt werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/2746).

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, "die international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen auch für Unternehmen verbindlich zu machen". Bei Verstößen sollen die Opfer über das nationale Deliktsrecht Entschädigungsansprüche geltend machen können. Zudem sollen die im deutschen Recht bestehenden Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten von Unternehmen "auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Risikolagen" ausgeweitet werden, so dass Unternehmen verpflichtet sind, "durch angemessene und geeignete Maßnahmen" dafür zu sorgen, dass die

Standards eingehalten werden. Außerdem soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, "der die strafrechtliche Ahndung von rechtswidrigen Handlungen, die aus Unternehmen heraus begangen werden, verbessert und das Einstehen juristischer Personen für diese Taten sicherstellt". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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