Verbindliche Regeln für Unternehmen
Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei transnationalen Unternehmen
Bei Verstößen sollen die Opfer über das nationale Deliktsrecht Entschädigungsansprüche geltend machen können
(31.10.14) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert verbindliche Regeln zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei transnationale Unternehmen. Die Prinzipien der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenommenen "Guiding Principles on Business and Human Rights" – und die damit verbundenen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards müssen durchgesetzt werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/2746).
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, "die international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen auch für Unternehmen verbindlich zu machen". Bei Verstößen sollen die Opfer über das nationale Deliktsrecht Entschädigungsansprüche geltend machen können. Zudem sollen die im deutschen Recht bestehenden Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten von Unternehmen "auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Risikolagen" ausgeweitet werden, so dass Unternehmen verpflichtet sind, "durch angemessene und geeignete Maßnahmen" dafür zu sorgen, dass die
Standards eingehalten werden. Außerdem soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, "der die strafrechtliche Ahndung von rechtswidrigen Handlungen, die aus Unternehmen heraus begangen werden, verbessert und das Einstehen juristischer Personen für diese Taten sicherstellt". (Deutscher Bundestag: ra)
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