Steuerliche Abzugsfähigkeit von Managerbezügen
Managergehälter: Linke will Betriebsausgabenabzug für die jeweiligen Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder auf das 20-fache des unteren Facharbeiterlohns der Branche zu beschränken
Eine Begrenzung des Abzugs von Betriebsausgaben könne zu einer Reduzierung der Managergehälter führen
(16.05.12) - Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managerbezügen soll eingeschränkt werden. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (17/9552), den Betriebsausgabenabzug für die jeweiligen Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder auf das 20-fache des unteren Facharbeiterlohns der Branche zu beschränken. Bisher können diese Gehälter unbegrenzt als Betriebsausgaben abgezogen werden. "Sie vermindern somit den zu versteuernden Gewinn und führen daher für die Vergütungen zahlenden Unternehmen zu geringeren Steuerzahlungen", schreibt die Fraktion. Eine Begrenzung des Abzugs von Betriebsausgaben sei im Steuerrecht auch nicht ungewöhnlich und könne überdies zu einer Reduzierung der Managergehälter führen, wird der Vorstoß begründet.
Nach Angaben der Linksfraktion haben die Vorstandsbezüge der DAX-Konzerne 2011 einen neuen Allzeitrekordwert erreicht. Das Gerechtigkeitsempfinden zahlreicher Bürger werde nicht nur durch das massive Wachstum dieser Bezüge, sondern auch durch die immer größere Abkoppelung dieser Bezüge von den durchschnittlichen Gehältern verletzt.
Die Höhe der Managerbezüge könne auch nicht "aus Begabung, Ausbildung, Qualität der Arbeit, Verantwortung und Engagement der Vorstandsmitglieder abgeleitet werden". Die Fraktion zitiert eine Untersuchung, nach der das Verhältnis der durchschnittlichen Pro-Kopf-Gehälter zwischen Vorstandsmitgliedern und normalen Beschäftigten seit 1987 vom 14- auf das 49-fache gestiegen sei. Absoluter Top-Verdiener war nach Angaben der Linksfraktion der Vorstandsvorsitzende des VW-Konzerns, der 17,5 Millionen Euro verdient habe. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
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