Schutzes vor Kostenfallen im Internet


Rechtsausschuss beschließt öffentliche Anhörung zum Verbraucherschutz im Internet
Ein verbindlicher Kaufvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet

(27.01.12) - Der Rechtsausschuss plant eine öffentliche Anhörung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor Kostenfallen im Internet. In seiner Sitzung am Montagvormittag sprach sich der Ausschuss einstimmig für die Anhörung aus. Der Termin wurde für Montag, 6. Februar, festgelegt.

Anlass ist der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" (17/7745) der Bundesregierung. Das Gesetz soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen.

Demnach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung, d.h. der Ware oder der Dienstleistung, informieren. Ein verbindlicher Kaufvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, heißt es seitens der Regierung. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche auf der Internetseite erfolgt, müsse die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen. (Deutscher Bundestag: ra)


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