Kirchlicher Sonderweg und Entgeltregelungen
Kleine Anfrage: Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht
Von den Entgeltregelungen im Öffentlichen Dienst abweichen
(14.03.11) - Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (17/4928) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Deutschen Bundesregierung unter anderem Auskunft über die Frage, welche Auswirkungen diese Sonderstellung auf die Wettbewerbsbedingungen der öffentlichen, privaten und kirchlichen Unternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen hat.
Nach Angaben der Fraktion würden bei den Kirchen wegen ihres besonderen Körperschaftsstatus die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer nicht mit Gewerkschaften in Tarifverträgen, sondern in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen.
Immer mehr kirchliche Wirtschaftsunternehmen, etwa im Gesundheits- und Pflegebereich, nutzten diesen kirchlichen Sonderweg, um von den Entgeltregelungen im Öffentlichen Dienst abzuweichen, heißt es in der Vorlage weiter. In der Folge entstünden Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten und öffentlichen Anbietern. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
-
Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
-
Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
-
Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
-
Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.