Kirchlicher Sonderweg und Entgeltregelungen
Kleine Anfrage: Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht
Von den Entgeltregelungen im Öffentlichen Dienst abweichen
(14.03.11) - Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (17/4928) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Deutschen Bundesregierung unter anderem Auskunft über die Frage, welche Auswirkungen diese Sonderstellung auf die Wettbewerbsbedingungen der öffentlichen, privaten und kirchlichen Unternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen hat.
Nach Angaben der Fraktion würden bei den Kirchen wegen ihres besonderen Körperschaftsstatus die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer nicht mit Gewerkschaften in Tarifverträgen, sondern in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen.
Immer mehr kirchliche Wirtschaftsunternehmen, etwa im Gesundheits- und Pflegebereich, nutzten diesen kirchlichen Sonderweg, um von den Entgeltregelungen im Öffentlichen Dienst abzuweichen, heißt es in der Vorlage weiter. In der Folge entstünden Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten und öffentlichen Anbietern. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
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