Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung


Beschaffung und Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber
Bundesregierung betont, setzt Deutschland der Bedrohung durch Cyberkriminelle und staatliche Akteure eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen



Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben. Dabei hätten viele Fragen nicht beantwortet werden können, so die Bundesregierung, weil die erbetenen Informationen schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berührten.

Wie die Bundesregierung betont, setzt Deutschland der Bedrohung durch Cyberkriminelle und staatliche Akteure eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. In allen Dimensionen habe sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft. Mit der Expertise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Strafverfolgungsbehörden und den Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung werde der Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.

Die Fragesteller interessierten sich unter anderem für aktuelle Sachstände zur Entwicklung, zur Beschaffung und zum Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten in der Bundesverwaltung sowie für die Bestrebungen der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorschlägen zur Steigerung der digitalen Souveränität im Bereich der IT-Sicherheitsanwendungen.

Dazu heißt es in der Antwort, im Rahmen des aktuellen Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit "Digital. Sicher. Souverän." würden regelmäßig neue Fördermaßnahmen gestartet. Der Entwurf der Bundesregierung eines Vergaberechtstransformationsgesetzes auf Bundestagsdrucksache (20/14344) lege neben Vereinfachung und Beschleunigung auch einen besonderen Fokus auf Digitalisierung, etwa durch vereinfachte Kooperationen des Bundes und der Länder bei IT-Projekten sowie durch weitgehend digitalisierte Nachprüfungsverfahren. Zudem werde die Beschaffung innovativer Lösungen, die insbesondere auch digitale Aspekte umfassen könnten, durch den Gesetzentwurf gestärkt.

Für offene Standards und Open-Source- Software habe die Bundesregierung Maßnahmen im Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz (OZG) getroffen. In diesem Gesetz habe sie in dieser Legislaturperiode bereits festgelegt, dass die Bundesverwaltung offene Standards nutzen und Open-Source-Software vorrangig vor Software, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt, beschafft werden soll. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung obliege dem jeweiligen Auftraggeber. Wie es weiter heißt, hat die Bundesregierung hat seit Beginn der 20. Legislaturperiode zehn Software- Entwicklungsaufträge bezüglich IT-Sicherheitsprodukten erteilt. Davon seien sieben Aufträge fertig entwickelt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.02.25


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