Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung


Beschaffung und Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber
Bundesregierung betont, setzt Deutschland der Bedrohung durch Cyberkriminelle und staatliche Akteure eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen



Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben. Dabei hätten viele Fragen nicht beantwortet werden können, so die Bundesregierung, weil die erbetenen Informationen schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berührten.

Wie die Bundesregierung betont, setzt Deutschland der Bedrohung durch Cyberkriminelle und staatliche Akteure eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. In allen Dimensionen habe sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft. Mit der Expertise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Strafverfolgungsbehörden und den Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung werde der Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.

Die Fragesteller interessierten sich unter anderem für aktuelle Sachstände zur Entwicklung, zur Beschaffung und zum Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten in der Bundesverwaltung sowie für die Bestrebungen der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorschlägen zur Steigerung der digitalen Souveränität im Bereich der IT-Sicherheitsanwendungen.

Dazu heißt es in der Antwort, im Rahmen des aktuellen Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit "Digital. Sicher. Souverän." würden regelmäßig neue Fördermaßnahmen gestartet. Der Entwurf der Bundesregierung eines Vergaberechtstransformationsgesetzes auf Bundestagsdrucksache (20/14344) lege neben Vereinfachung und Beschleunigung auch einen besonderen Fokus auf Digitalisierung, etwa durch vereinfachte Kooperationen des Bundes und der Länder bei IT-Projekten sowie durch weitgehend digitalisierte Nachprüfungsverfahren. Zudem werde die Beschaffung innovativer Lösungen, die insbesondere auch digitale Aspekte umfassen könnten, durch den Gesetzentwurf gestärkt.

Für offene Standards und Open-Source- Software habe die Bundesregierung Maßnahmen im Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz (OZG) getroffen. In diesem Gesetz habe sie in dieser Legislaturperiode bereits festgelegt, dass die Bundesverwaltung offene Standards nutzen und Open-Source-Software vorrangig vor Software, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt, beschafft werden soll. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung obliege dem jeweiligen Auftraggeber. Wie es weiter heißt, hat die Bundesregierung hat seit Beginn der 20. Legislaturperiode zehn Software- Entwicklungsaufträge bezüglich IT-Sicherheitsprodukten erteilt. Davon seien sieben Aufträge fertig entwickelt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.02.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen