Tätigkeitsbericht zum Datenschutz


Ulrich Kelber wirbt für weitere Verbesserungen beim Datenschutz in Deutschland
Zu den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen zählt auch eine Überarbeitung der Strafprozessordnung



Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt der "Tätigkeitsbericht 2017 und 2018" (19/9800) vor. Darin wirbt der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber für weitere Verbesserungen beim Datenschutz in Deutschland. So werde ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Daten von Beschäftigten sowie von Bewerben gebraucht. Außerdem benötige seine Behörde "Sanktionsmöglichkeiten bei der Datenschutzaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen (Bußgelder) und die Sicherheitsbehörden (Anordnungen)".

Zu den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen zählt auch eine Überarbeitung der Strafprozessordnung. Insbesondere seien die Erhebung und Nutzung von Daten, die von V-Leuten aus polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Zusammenhängen ermittelt wurden, im Strafprozess nicht normenklar geregelt. Ebenso wird "dringend" geraten, "die E-Privacy-Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden". Dem Gesetzgeber wird "angesichts des festgestellten geringen Nutzwerts von Antiterrordatei und Rechtsextremismus-Datei" empfohlen, diese abzuschaffen.

Ferner sollten der Vorlage zufolge die Jobcenter "ausreichend personell ausgestattet werden, um ihre Datenschutzbeauftragten von anderen Aufgaben freizustellen". Zudem umfassen die Empfehlungen unter anderem den an die öffentlichen Stellen des Bundes gerichteten Rat, "die Erforderlichkeit des Einsatzes Sozialer Medien kritisch zu hinterfragen". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 03.07.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen