Linke thematisiert Arbeitsbedingungen bei der DB
Fremddienstleister, Subunternehmen und Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Bahn AG
Berichte über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, verursacht durch Personaldienstleister, mehren sich
Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/25203) erneut die Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG). Aus Sicht der Abgeordneten ist die Antwort der Bundesregierung (19/24202) auf eine frühere Anfrage der Linksfraktion (19/23405) nicht zufriedenstellend. Die aktuelle Anfrage stellt Fremdvergaben an externe Dienstleister und die Folgen für den Arbeitsschutz in den Mittelpunkt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Zuge der privatwirtschaftlichen Ausrichtung der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind in den Unternehmensbereichen und bei den Tochterunternehmen zunehmend Fremddienstleister mit Arbeiten beauftragt worden, die früher innerhalb des Konzerns erbracht wurden. Wie Beschäftigte berichten, gilt dies insbesondere für den Dienstleistungsbereich. Persönlichen Berichten zufolge sollen Strukturen mit Ketten von Subunternehmen existieren, deren Arbeitsbedingungen oft nur noch schwer zu kontrollieren sind und in denen trotz der DB-Qualitätsvereinbarung immer häufiger von mangelhaften Sozialstandards berichtet wird.
Auch im Schienengüterverkehr wird berichtet, dass vermehrt Fremddienstleister zum Einsatz kommen. Der betreffende Lokführereinsatz soll oftmals auf der Grundlage von Werkverträgen fußen, insbesondere auch bei der DB Cargo AG und deren Tochterunternehmen.
Auch Berichte über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, verursacht durch Personaldienstleister, mehren sich. Beschäftigte berichten über Extremfälle, in denen von Personaleinsätzen auf dem Führerstand von mehr als zwölf Stunden die Rede ist. Diese wäre nicht nur verboten, sondern überdies sehr gefährlich für den Schienenverkehr.
Bei den derzeit über 400 am Markt vertretenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind zunehmend Signalverfehlungen zu beobachten. Nach Einschätzung von Beschäftigten werden diese übermäßig durch bei Personaldienstleistern beschäftigte Lokführer verursacht. Mögliche Hintergründe sind Mängel bei der Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer durch eine hohe Zahl von Lokführerschulen mit dem Geschäftsfeld der staatlichen Förderung dieser Ausbildung (vgl. Register der anerkannten Personen und Stellen für die Ausbildung gemäß § 14 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt).
Das führt nach Ansicht der Fragesteller dazu, dass die Qualität der Berufsausbildung zum Lokführer durch die Ausbildung eines "Eisenbahners im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport" spürbar sinkt und die Funktionsausbildung von Personen ohne besondere Vorausbildung zunimmt. Dies gefährdet zunehmend das Berufsbild des Lokführers und letztlich die Sicherheit im Schienenverkehr.
Das Eisenbahn-Bundesamt sieht sich für eine Überwachung dieser Personaleinsätze als nicht zuständig an und verweist auf die Zuständigkeit der Kontrolle des sozialen Arbeitsschutzes durch die Landesbehörden für Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsichtsämter. Diese sind nach Ansicht der Fragesteller jedoch mit dieser Aufgabe überfordert.
Da viele Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/24202 noch nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurden, stellen die Fragesteller mit dieser Anfrage einige Nachfragen dazu. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.11.20
Newsletterlauf: 15.02.21
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