Linksfraktion will Finanz-TÜV
Aussortieren von besonders riskanten, intransparenten oder für die jeweiligen Anleger grundsätzlich ungeeigneten Finanzinstrumenten
Finanzstabilität erhöhen und die Bereicherung von Spekulanten zu Lasten von Gesellschaft und Realwirtschaft zurückdrängen
Die Deutsche Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die Einführung einer obligatorischen Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente, Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen aller Art einsetzen. Die Einrichtung eines solchen "Finanz-TÜV" fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/16510). Der Finanz-TÜV soll als eigenständiger Funktionsbereich bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht ESMA angesiedelt werden und alleinig über die Zulassung und oder Nichtzulassung eines Finanzinstruments oder einer Finanzdienstleistung entscheiden. Dabei sollte eine Zulassung entlang gesamtgesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien geprüft werden.
Nach Angaben der Linksfraktion ist es in Deutschland immer noch gängige Praxis, dass grundsätzlich jedes Finanzinstrument, dass die formalen Kriterien der Prospektpflicht erfülle und nicht ausdrücklich verboten worden sei, ohne vorherige Risiko- und Tragfähigkeitsprüfung auf dem Markt gehandelt werden dürfe. Zahlreiche Zertifikate, von denen 1,7 Millionen Papiere allein in Deutschland im Umlauf seien, seien durch fragwürdige, in der Regel provisionsgetriebene Beratungen von Banken Finanzdienstleistern und Anlageberatern in die Hände von Kleinanlegern gelangt. Diese hätten zum Teil große Verluste erlitten.
Ein frühzeitiges Aussortieren von besonders riskanten, intransparenten oder für die jeweiligen Anleger grundsätzlich ungeeigneten Finanzinstrumenten oder Dienstleistungen sei nicht nur aus Gründen des Verbraucherschutzes notwendig, sondern auch, um die Finanzstabilität zu erhöhen und die Bereicherung von Spekulanten zu Lasten von Gesellschaft und Realwirtschaft zurückzudrängen, argumentiert die Linksfraktion.
Notwendig ist nach Ansicht der Fraktion eine Verfahrensumkehr: "Wer eine neuartige, noch nicht zugelassene Finanzdienstleistung beziehungsweise Kapitalanlage oder ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, muss sich zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung (Finanz-TÜV) unterwerfen." (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 09.04.20
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