Provision bis zu sieben Prozent
Ergebnisse der Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Zahlungen an Versicherungsvermittler
Die durchschnittlichen Abschlussprovisionen (einschl. aufgeschobener Provisionszahlungen) bei kapitalbildenden Produkten in Relation zur Beitragssumme
Die durchschnittlichen Abschlussprovisionen bei kapitalbildenden Produkten in Relation zur Beitragssumme betragen im Branchendurchschnitt 3,25 Prozent. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17445). Darin wird auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hingewiesen, wonach es einzelne Vermittler gebe, denen im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von über sieben Prozent der Beitragssumme gezahlt werden würden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 11. Dezember 2019 neue Zahlen zu Zahlungen an Versicherungsvermittler veröffentlicht. Als Ergebnisse wurden jedoch nur ausgewählte Kennzahlen präsentiert. Diese sind zumeist aggregiert oder einfache Durchschnitte. Um die korrekten Schlussfolgerungen aus der Abfrage zu erzielen, ist aus Sicht der Fragesteller ein detaillierter Blick auf die Zahlen notwendig. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die vorgenannte Abfrage der BaFin und die darin ergefragten Zahlen zum Neugeschäft.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 17.07.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
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