Prüfung noch nicht abgeschlossen
Entwurf für GWB-Novelle für kommendes Jahr geplant
Wettbewerbspolitische Agenda – Quo vadis, Soziale Marktwirtschaft
Im kommenden Jahr will die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen, wie einer Antwort (20/2151) auf eine Kleine Anfrage (20/1712) der CDU/CSU-Fraktion zu entnehmen ist.
In Sachen des Verbraucherschutzes habe sich die Bundesregierung "vorgenommen zu prüfen", wie das Bundeskartellamt gestärkt werden könne, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Verstöße zu ermitteln und abzustellen.
Die Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Eingriffsbefugnisse seien dem Bundeskartellamt nicht eingeräumt worden, als der Behörde seit der Novelle im Juni 2017 die Befugnis zu verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen verliehen wurde. So ist das Bundeskartellamt nicht in der Lage, Rechtsverstöße auch durch behördliches Eingreifen abzustellen, schreibt die Bundesregierung.
Als einen Bereich des Verbraucherschutzes, bei dem die private Rechtsdurchsetzung an ihre Grenzen stoße, nennt die Bundesregierung digitale Geschäftsmodelle, die auf Algorithmen und verschlüsselten Datenströmen beruhten. Diese seien für Klägerinnen und Kläger sowie für Verbraucherzentralen praktisch nicht zugänglich, so entstünden Nachweisschwierigkeiten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 26.09.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.