Prüfung noch nicht abgeschlossen
Entwurf für GWB-Novelle für kommendes Jahr geplant
Wettbewerbspolitische Agenda – Quo vadis, Soziale Marktwirtschaft
Im kommenden Jahr will die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen, wie einer Antwort (20/2151) auf eine Kleine Anfrage (20/1712) der CDU/CSU-Fraktion zu entnehmen ist.
In Sachen des Verbraucherschutzes habe sich die Bundesregierung "vorgenommen zu prüfen", wie das Bundeskartellamt gestärkt werden könne, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Verstöße zu ermitteln und abzustellen.
Die Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Eingriffsbefugnisse seien dem Bundeskartellamt nicht eingeräumt worden, als der Behörde seit der Novelle im Juni 2017 die Befugnis zu verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen verliehen wurde. So ist das Bundeskartellamt nicht in der Lage, Rechtsverstöße auch durch behördliches Eingreifen abzustellen, schreibt die Bundesregierung.
Als einen Bereich des Verbraucherschutzes, bei dem die private Rechtsdurchsetzung an ihre Grenzen stoße, nennt die Bundesregierung digitale Geschäftsmodelle, die auf Algorithmen und verschlüsselten Datenströmen beruhten. Diese seien für Klägerinnen und Kläger sowie für Verbraucherzentralen praktisch nicht zugänglich, so entstünden Nachweisschwierigkeiten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 26.09.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.