Übermittlung sensibler Finanzdaten


Kann die Deutsche Bundesregierung ausschließen, dass übermittelten Steuerdaten zweckentfremdet werden könnten?
Nach Ansicht der FDP-Fraktion gehören zu den Partnerstaaten des Automatischen Informationsaustausches auch Länder, die von der Bundesregierung mit Vorwürfen hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten konfrontiert würden



Um die Übermittlung sensibler Finanzdaten an Länder mit Verstößen gegen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/18232). Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, ob sie ausschließen kann, dass die von ihr im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten (AIA) übermittelten Informationen für Verstöße gegen Menschen- und Bürgerrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien verwendet worden seien.

Außerdem wird gefragt, ob die Regierung ausschließen kann, dass die übermittelten Steuerdaten zweckentfremdet werden könnten, um gegen politische Gegner, Dissidenten, Regimekritiker und Menschenrechtsverteidiger vorzugehen. Nach Ansicht der FDP-Fraktion gehören zu den Partnerstaaten des Automatischen Informationsaustausches auch Länder, die von der Bundesregierung mit Vorwürfen hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten konfrontiert würden. Genannt werden beispielsweise Aserbaidschan, China, Pakistan, Russland und Saudi-Arabien.

Die Bundesregierung soll unter anderem zu dem in der Schweiz angewandten Verfahren Stellung nehmen, wo das Parlament gesondert über die Aufnahme eines jeden Landes in das AIA-Netzwerk berät. Gefragt wird, ob dieses Verfahren aus demokratietheoretischen Gründen auch in Deutschland eingeführt werden solle. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 25.06.20


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