Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Digitale Zeitenwende für Deutschland mit der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung einleiten
Bundesregierung soll Zertifizierungsschema für die EUDI-Wallets einzurichten, das mit Zertifizierungsschemata in anderen europäischen Mitgliedsstaaten kompatibel ist
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen. Sie solle Bürger und Unternehmen befähigen, sich im digitalen Raum sowohl ausweisen als auch eine Vielzahl von Nachweisen digital sicher aufbewahren zu können.
Wichtigstes Element der "eIDAS 2.0"-Verordnung sei die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, jedem Bürger und Unternehmen des eigenen Landes eine EUDI-Wallet zur Verfügung zu stellen, die auf dem Smart Phone gespeichert werden kann.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, ein Zertifizierungsschema für die EUDI-Wallets einzurichten, das mit Zertifizierungsschemata in anderen europäischen Mitgliedsstaaten kompatibel ist. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion bei der Registermodernisierung sowie bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene die Kompatibilität mit der EUDI-Wallet sicherstellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, bei der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung beziehungsweise der Einführung der EUDI-Wallet eine umfassende barrierefreie Nutzbarkeit für die Bürger sicherzustellen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.11.24
Newsletterlauf: 17.02.25
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>