Urheberrecht der Bundesregierung
Beschränkung des Zugangs zu staatlichen Dokumenten durch das Berufen der Bundesregierung auf das Urheberrecht
In mehreren Fällen hat die Bundesregierung laut Presseberichten in der Vergangenheit gegen die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten geklagt und sich hierbei auf das Urheberrecht berufen
In wie vielen gerichtlichen Verfahren sich die Deutsche Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde seit dem Jahr 1965 auf das Urheberrecht berufen hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/16638) wissen. Hintergrund ist den Fragestellern zufolge, dass die Bundesregierung laut Presseberichten in mehreren Fällen gegen die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten geklagt und sich hierbei auf das Urheberrecht berufen hat, was als "Zensururheberrecht " kritisiert werde.
Es stelle sich die Frage, schreiben die Abgeordneten, wie groß das Ausmaß der geschilderten missbräuchlichen Zweckentfremdung des Urheberrechts durch die Bundesregierung ist und welche Folgen sich daraus ergeben, beispielsweise für die Akzeptanz des Urheberrechts. Weiter fragen sie, ob es innerhalb der Bundesregierung, der Ministerien oder der nachgeordneten Behörden verbindliche Leitlinien zum Umgang mit eigenen urheberrechtlichen Rechtspositionen, insbesondere im Umgang mit der Presse und etwaigen Informationsfreiheitsansprüchen, gibt und ob die Bundesregierung eine Überarbeitung der bisherigen Praxis oder eine gesetzliche Klarstellung plant oder prüft. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 20.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.