Urheberrecht der Bundesregierung


Beschränkung des Zugangs zu staatlichen Dokumenten durch das Berufen der Bundesregierung auf das Urheberrecht
In mehreren Fällen hat die Bundesregierung laut Presseberichten in der Vergangenheit gegen die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten geklagt und sich hierbei auf das Urheberrecht berufen



In wie vielen gerichtlichen Verfahren sich die Deutsche Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde seit dem Jahr 1965 auf das Urheberrecht berufen hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/16638) wissen. Hintergrund ist den Fragestellern zufolge, dass die Bundesregierung laut Presseberichten in mehreren Fällen gegen die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten geklagt und sich hierbei auf das Urheberrecht berufen hat, was als "Zensururheberrecht " kritisiert werde.

Es stelle sich die Frage, schreiben die Abgeordneten, wie groß das Ausmaß der geschilderten missbräuchlichen Zweckentfremdung des Urheberrechts durch die Bundesregierung ist und welche Folgen sich daraus ergeben, beispielsweise für die Akzeptanz des Urheberrechts. Weiter fragen sie, ob es innerhalb der Bundesregierung, der Ministerien oder der nachgeordneten Behörden verbindliche Leitlinien zum Umgang mit eigenen urheberrechtlichen Rechtspositionen, insbesondere im Umgang mit der Presse und etwaigen Informationsfreiheitsansprüchen, gibt und ob die Bundesregierung eine Überarbeitung der bisherigen Praxis oder eine gesetzliche Klarstellung plant oder prüft. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 20.04.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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