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Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


Exportkontrollen für "Dual-Use-Güter" ausgeweitet
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung



Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden. Damit will die Bundesregierung die unkontrollierte Verbreitung neuer Technologien, die militärisch relevant sind, vorbeugen.

Im Zentrum der Verordnung der Bundesregierung (20/12685) stehen Änderungen von Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste, in dem national erfasste Dual-Use-Güter enthalten sind. Fortan sind sogenannte Emerging Technologies - etwa parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und Quantencomputer - der Ausfuhrkontrolle unterworfen. Daneben wurden Verstöße gegen weitere Vorschriften der Russland-Sanktionen als Ordnungswidrigkeiten erfasst sowie für Somalia und die Zentralafrikanische Republik Ausnahmen vom Ausfuhrverbot für Rüstungsgüter ergänzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.09.24
Newsletterlauf: 19.11.24


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