Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft


"Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)"
Grund für die Neuregelung war, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, die Rolle der Abschlussprüfer in der Finanzkrise

(03.02.16) - Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (18/7219), in nationales Recht umgesetzt werden. Dieses "Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)" soll am 17. Juni 2016 in Kraft treten, an dem auch die genannten EU-Rechtsakte wirksam werden.

"Unternehmen von öffentlichem Interesse", für die die Neuregelung gelten soll, sind neben Banken und Versicherungen auch andere, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der Stellungnahme des Normenkontrollrates zufolge fallen in Deutschland derzeit rund 3100 Unternehmen in diese Kategorie.

Grund für die Neuregelung war, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, die Rolle der Abschlussprüfer in der Finanzkrise. Die Europäische Kommission habe dazu im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vorgelegt, auf das die jetzt umzusetzenden EU-Rechtsakte zurückgingen. Ziel sei "insbesondere eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft des Prüfungsergebnisses und damit letztlich eine Stärkung des Binnenmarktes". Daneben solle der von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominierte Markt der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Konkurrenten geöffnet werden.

Im europäischen Recht eingeräumte Mitgliedstaatenwahlrechte würden in weitem Umfang ausgeübt, schreibt die Bundesregierung. Das betreffe insbesondere Ausnahmen für Sparkassen und genossenschaftliche Finanzinstitute. Insgesamt blieben "die im deutschen Recht verankerten Grundprinzipien soweit wie möglich unverändert", schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei einer Vielzahl von Gesetzen vor, darunter dem Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Einem Teil der nach EU-Recht erforderlichen Änderungen sei bereits in dem schon im Juli 2015 eingebrachten Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (18/6282) Genüge getan, schreibt die Deutsche Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen