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"Letztes Mittel" die Möglichkeit der Entflechtung


Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen das Kartellrecht modernisieren
Kartellverstöße: Verbraucherverbände können künftig Unternehmen verklagen


(04.04.12) - Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein moderneres Wettbewerbsrecht beschlossen. Ziel ist es, die Missbrauchsaufsicht über Unternehmen und die Fusionskontrolle zu verbessern. Die Verbraucherverbände können künftig Unternehmen verklagen, wenn diese gegen Kartellrecht verstoßen. Die Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

"Die Reform des GWB ist ein klares ordnungspolitisches Signal, um die Wachstumskräfte und den Standort Deutschland nachhaltig zu stärken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von der heutigen Entscheidung profitieren", erklärte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler.

Die wichtigsten Elemente im Überblick:

>> Marktbeherrschende Unternehmen entflechten
Der Gesetzentwurf führt als so genanntes "letztes Mittel" die Möglichkeit der Entflechtung ein. Im äußersten Fall kann das Bundeskartellamt künftig ein Unternehmen zerschlagen, wenn es seine marktbeherrschende Stellung zum Beispiel gegenüber anderen Mitbewerbern missbraucht.

Es bleibt zudem bei der besonderen Missbrauchsaufsicht über marktstarke Unternehmen. Sie ist ein Instrument, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.

>> Neuregelung stärkt Verbraucherverbände
Künftig können auch die Verbraucherverbände Unternehmen für Schäden wegen Kartellrechtsverstößen verklagen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen. Die gestärkte Rolle der Verbände soll der stärkeren Prävention dienen und verhindern, dass Unternehmen Kartellabsprachen oder Preisabsprachen treffen.

>>Tankstellenmarkt
Für den Kraftstoffmarkt wird das bis Ende 2012 befristete Verbot einer Preis-Kosten-Schere auf Dauer gesetzlich verankert. Es verbietet den Mineralölkonzernen, Kraftstoffe an Betreiber freier Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben als an ihre eigenen Tankstellenkunden.

>> Strom- und Gasmarkt
Auch die befristete spezielle Preismissbrauchsaufsicht für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird bis Ende 2017 verlängert. Denn auf diesem Energiesektor herrscht immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb.

Um den Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten durch eine transparente Preisbildung zu stärken, plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat gerade einen Entwurf vorgelegt.

>> Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel entschärfen
Um ebenfalls fünf Jahre verlängert wird das Verbot des nur gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Damit wird dem scharfen und für kleine und mittlere Unternehmen teilweise ruinösen Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel entgegengesteuert.

>> Kartellrecht auch für Krankenkassen
Das Bundeskartellamt überwacht künftig auch Zusammenschlüsse von Krankenkassen. Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht sind nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig auch Fusionsprozesse kontrolliert werden.

Der Wettbewerbsschutz dient der Sicherung der Qualität und Effizienz in der gesetzlichen Krankenversicherung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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