Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

"Letztes Mittel" die Möglichkeit der Entflechtung


Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen das Kartellrecht modernisieren
Kartellverstöße: Verbraucherverbände können künftig Unternehmen verklagen


(04.04.12) - Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein moderneres Wettbewerbsrecht beschlossen. Ziel ist es, die Missbrauchsaufsicht über Unternehmen und die Fusionskontrolle zu verbessern. Die Verbraucherverbände können künftig Unternehmen verklagen, wenn diese gegen Kartellrecht verstoßen. Die Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

"Die Reform des GWB ist ein klares ordnungspolitisches Signal, um die Wachstumskräfte und den Standort Deutschland nachhaltig zu stärken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von der heutigen Entscheidung profitieren", erklärte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler.

Die wichtigsten Elemente im Überblick:

>> Marktbeherrschende Unternehmen entflechten
Der Gesetzentwurf führt als so genanntes "letztes Mittel" die Möglichkeit der Entflechtung ein. Im äußersten Fall kann das Bundeskartellamt künftig ein Unternehmen zerschlagen, wenn es seine marktbeherrschende Stellung zum Beispiel gegenüber anderen Mitbewerbern missbraucht.

Es bleibt zudem bei der besonderen Missbrauchsaufsicht über marktstarke Unternehmen. Sie ist ein Instrument, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.

>> Neuregelung stärkt Verbraucherverbände
Künftig können auch die Verbraucherverbände Unternehmen für Schäden wegen Kartellrechtsverstößen verklagen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen. Die gestärkte Rolle der Verbände soll der stärkeren Prävention dienen und verhindern, dass Unternehmen Kartellabsprachen oder Preisabsprachen treffen.

>>Tankstellenmarkt
Für den Kraftstoffmarkt wird das bis Ende 2012 befristete Verbot einer Preis-Kosten-Schere auf Dauer gesetzlich verankert. Es verbietet den Mineralölkonzernen, Kraftstoffe an Betreiber freier Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben als an ihre eigenen Tankstellenkunden.

>> Strom- und Gasmarkt
Auch die befristete spezielle Preismissbrauchsaufsicht für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird bis Ende 2017 verlängert. Denn auf diesem Energiesektor herrscht immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb.

Um den Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten durch eine transparente Preisbildung zu stärken, plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat gerade einen Entwurf vorgelegt.

>> Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel entschärfen
Um ebenfalls fünf Jahre verlängert wird das Verbot des nur gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Damit wird dem scharfen und für kleine und mittlere Unternehmen teilweise ruinösen Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel entgegengesteuert.

>> Kartellrecht auch für Krankenkassen
Das Bundeskartellamt überwacht künftig auch Zusammenschlüsse von Krankenkassen. Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht sind nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig auch Fusionsprozesse kontrolliert werden.

Der Wettbewerbsschutz dient der Sicherung der Qualität und Effizienz in der gesetzlichen Krankenversicherung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen