Wertpapierrecht soll angepasst werden
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
Änderungsrichtlinie ist am 31. Dezember 2010 in Kraft getreten und muss bis zum 1. Juli 2012 in nationales Recht umgesetzt werden
(05.03.12) - Nach der Änderung der EU-Richtlinie über Wertpapierprospekte muss das deutsche Recht entsprechend angepasst werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes (17/8684) vorgelegt.
Darin geht es auch darum, den bürokratischen Aufwand zu verringern. So werden im Bereich des Wertpapierprospektgesetzes bestimmte Obergrenzen und Schwellenwerte für Ausnahmen von der Prospektpflicht erhöht.
Auch soll es Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme geben. Der Bundesrat hat einige Änderungen an dem Entwurf vorgeschlagen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum Teil zustimmt.
Einleitend skizziert die Bundesregierung das Problem wie folgt:
"Die Anwendung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64) (Prospektrichtlinie) wurde durch die Europäische Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten pflichtgemäß überprüft. Hierbei wurden im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm der Europäischen Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union Bereiche identifiziert, die der Überarbeitung bedurften. So sollte zum einen der bürokratische Aufwand für Emittenten und Finanzintermediäre verringert werden. Zum anderen sollten die Klarheit und Effizienz bestimmter Regelungen erhöht und der Anlegerschutz verbessert werden.
Die Änderungen wurden mit der Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, (ABl. L 327 vom 11.12.2010, S. 1) (Änderungsrichtlinie) vorgenommen. Die Änderungsrichtlinie ist am 31. Dezember 2010 in Kraft getreten und muss bis zum 1. Juli 2012 in nationales Recht umgesetzt werden."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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