Anerkennung ausländischer Vorschriften
Gesetzentwurf: Deutsche Bundesregierung will eisenbahnrechtliche Vorschriften ändern
EU-Richtlinien über Eisenbahnsicherheit in der Europäischen Gemeinschaft sollen in deutsches Recht umgesetzt werden
(05.06.12) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (17/9692) vorgelegt. Damit sollen die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft und die Richtlinie 2008/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft in deutsches Recht umgesetzt werden.
Dabei geht vor allem um die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Vorschriften und die Vermeidung von Doppelprüfungen im Rahmen der Fahrzeugzulassung.
Zudem soll eine für die Instandhaltung zuständige Stelle eingeführt werden, die für den betriebssicheren Zustand der von ihr übernommenen Eisenbahnfahrzeuge verantwortlich ist. In der Regel ist diese Stelle gleichzeitig der Halter oder die Eisenbahn, heißt es in dem Entwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.
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Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
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CO2-Emissionen reduzieren
Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.
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Nutzung von Mobilitätsdaten
Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.