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Anpassung der Tierärzteverordnung


Rechtliche Voraussetzungen für die mögliche Einführung eines europäischen Berufsausweises für Veterinäre
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (18/10606) soll unter anderem die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten harmonisieren und die Standards der Mindestausbildung regeln



Tierärzte erbringen zunehmend EU-Grenzen überschreitende Dienstleistungen. Deshalb legt die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (18/10606) vor, der unter anderem die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten harmonisieren und die Standards der Mindestausbildung regeln soll.

Die Anpassungen bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und bei der Zusammenarbeit der Behörden mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-System) sollen auf Grundlage der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. November 2013 erfolgen. War bisher die Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems für den Informationsaustausch innerhalb der EU freiwillig, soll dies in Zukunft verpflichtend sein.

Zudem soll das IMI-System den Behörden als EU-weiter Vorwarnmechanismus über standesrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen zur Kontrolle der Berufstätigkeit der Veterinäre dienen. Darüber hinaus soll das System die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Antrags- oder Meldeunterlagen schaffen.

Der Gesetzentwurf bereitet außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für die mögliche Einführung eines europäischen Berufsausweises für Veterinäre vor. Die Änderung des Inhaltes der tierärztlichen Mindestausbildung soll jedoch nicht durch die Bundes-Tierärzteordnung, sondern auf der Grundlage der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 08.02.17


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