Regierung plant Stärkung der Patientenrechte
Bundesregierung will Stärkung der Patienteninformation, der Patientenbeteiligung sowie der Rechte gegenüber Leistungsträgern
Extra Kosten für gesetzliche Krankenversicherung - Kostenweitergabe an die Versicherungsnehmer erwartet die Bundesregierung nicht
(13.09.12) - Die Deutsche Bundesregierung will die Rechte von Patienten verbessern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/10488) in den Bundestag eingebracht. Dieser sieht unter anderem die Stärkung der Patienteninformation, der Patientenbeteiligung sowie der Rechte gegenüber Leistungsträgern vor. Ziel sei es, die Patientenrechte "transparent, verlässlich und ausgewogen" zu gestalten und "Vollzugsdefizite in der Praxis" abzubauen, heißt es in der Vorlage.
Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehe ab 2014 ein Mehraufwand von etwa 720.000 Euro pro Jahr "für Vergütungszuschläge bei der Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen", schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Es sei jedoch anzunehmen, dass diese zusätzlichen Kosten durch die im Gegenzug getroffenen Einsparungen für unerwünschte Ereignisse im Behandlungsprozess "deutlich übertroffen" werden.
Zusätzlich entstehe ein einmaliger Umstellungsaufwand von mehr als einer Million Euro, der jährliche Erfüllungsaufwand belaufe sich auf etwa 5,5 Millionen Euro. Eine Kostenweitergabe an die Versicherungsnehmer erwartet die Bundesregierung nicht. Weder für die Bürger, noch für die Wirtschaft würden nennenswerte Kosten entstehen. Für den Bund entstehe ein "Erfüllungsaufwand in geringfügigem Umfang." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.