Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Arbeitsmarkt: Eingliederungschancen verbessern


Experten mahnen bessere Betreuung von Hartz-IV-Empfängern an
Bundesregierung will den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen


(14.09.11) - Die Pläne der Deutschen Bundesregierung zur Neugestaltung der Förderinstrumente für Arbeitslose stoßen bei Experten auf ein geteiltes Echo. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) und zu Anträgen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke (17/6454, 17/6319, 17/5526) unterstützten die Sachverständigen zwar das Ziel der angestrebten flexibleren Arbeitsvermittlung. Einige lehnten jedoch die Mittelkürzungen vor allem bei Hartz-IV-Beziehern ab.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nicht nur die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. Dezentrale Entscheidungskompetenzen sollen gestärkt, uneffektive Fördermaßnahmen abgeschafft und andere so verändert werden, dass eine schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt möglich wird. Von den Veränderungen betroffen sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Drittes Sozialgesetzbuch, SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Sozialgesetzbuch, SGB II). Die Opposition kritisiert in ihren Anträgen dagegen eine einseitige Konzentration auf den "arbeitsmarktnahen" Personenkreis und fordert eine stärkere Beachtung von Menschen mit "verfestigten Vermittlungshemmnissen".

Wilhelm Adamy vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, dass auch der DGB für ein flexibles Instrumentarium in der Arbeitsmarktpolitik plädiere. Jedoch würden mit dem Gesetzentwurf Erwartungen geweckt, die in der Praxis schwer erfüllt werden können. So könne mehr Flexibilität auch zu neuen

Unklarheiten zum Beispiel darüber führen, warum in dem einen Fall ein Existenzgründungszuschuss gewährt werde und in einem anderen Fall nicht. Ähnlich argumentierte Susanne Koch vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. "Je höher die Flexibilität, desto höher sind die Anforderungen an die Vermittler, und deshalb muss man darüber nachdenken, ob die Betreuungsrelation im SGB II richtig ist", sagte Koch.

Auf diesen Punkt verwies auch Markus Keller vom Deutschen Landkreistag. So würden sich mit den Plänen der Regierung die Fördermittel im Hartz-IV-System viel stärker reduzieren als es der Zahl der Leistungsempfänger entspricht. "Die Mittelkürzungen werden dafür sorgen, dass weniger Menschen aus diesem Hartz-IV-Bezug herauskommen", so Keller. Er begrüße zwar "uneingeschränkt" die Reformen im Bereich des SGB III, aber 70 Prozent der Arbeitslosen unterliegen dem Rechtskreis des SGB II, betonte er. Ein "mangelndes Qualifizierungssystem" für Hartz-IV-Empfänger kritisierte auch DGB-Vertreter Adamy.

Ein positives Echo fanden die Pläne der Regierung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Rudolf Knorr stellte fest, dass damit viel klarer werde, welche Unterstützungsleistung der Gesetzgeber für welchen Personenkreis vorsehe. Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte es, dass sich die Vorgaben des Gesetzgebers künftig auf rechtlich notwendige Kerninhalte beschränken soll. Zustimmend äußerte er sich auch über die geplanten Änderungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung. Gerade das Handwerk habe "leidvolle Erfahrungen" mit den Ein-Euro-Jobs gemacht, die in vielen Handwerksbetrieben die Arbeit vernichtet hätten. Das nun geplante Kriterium der Wettbewerbsneutralität für die öffentlich geförderte Beschäftigung sei wichtig, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den Missbrauch von Ein-Euro-Jobs in den Griff zu bekommen, sagte Dannenbring. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Rechtssicherheit für Betriebsräte

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

  • Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

  • EU-Richtlinie 2023/2413

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) beschlossen.

  • Maßstab der Sachdienlichkeit

    Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (20/10942) vor.

  • Erlass von Rechtsverordnungen

    Die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Universitäten der Bundeswehr, an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Hochschule der Deutschen Bundesbank soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig durch Erlass von Rechtsverordnungen geregelt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen