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Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung


Gesetzentwurf: Entfristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vorgeschlagen
Taugliches Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts

(19.03.12) - Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird beibehalten. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (17/8799). Ende Oktober würde die Reform sonst außer Kraft treten. Die Evaluation habe ergeben, dass das Musterfeststellungsverfahren "ein taugliches Instrument" zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist.

Das Gesetz stelle insgesamt "ein funktionsfähiges Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung" dar und sei somit eine Verbesserung gegenüber dem früheren Rechtszustand. Das KapMuG ist laut Regierung "ein erster Schritt in die richtige Richtung", um die Situation geschädigter Anleger zu verbessern und ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten effektiver zu gestalten.

Die positive Einschätzung des KapMuG werde von fast allen Befragten bestätigt. Daher empfehle der Bericht die Entfristung. Gleichzeitig werde eine Auswertung des Anwendungsbereichs auf sonstige zivilrechtliche Ansprüche vorgeschlagen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

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    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

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    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

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