Rahmenbedingungen für Presseverleger
Gesetzentwurf zur Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage
Kulturstaatsminister Bernd Neumann wertet das geplante Gesetz als ein wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet
(10.09.12) - Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu:
"Die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist ein wichtiges Signal der Bundesregierung für den Schutz des geistigen Eigentums auch im digitalen Zeitalter. Damit verbessern wir die Rahmenbedingungen für Presseverleger und bieten ihnen ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet."
Der Staatsminister sagte: "Schon im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler wie etwa Tonträgerhersteller oder Filmproduzenten. Es kann nicht sein, dass profitorientierte Anbieter Inhalte im Netz gratis für gewerbliche Zwecke nutzen, für die Verlage und Journalisten investiert haben. Der Gesetzentwurf berücksichtigt deshalb auch die Belange der Journalisten als Urheber.
Sie sollen an den Erträgen ihrer Leistungen beteiligt werden. Die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage liegt damit wirtschaftlich auch im Interesse der beteiligten Urheber. Das trägt zudem dazu bei, dass unsere vielfältige deutsche Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten erhalten bleibt. Das Recht zur Verlinkung und auch das Zitatrecht bleiben unberührt."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.