Gesetzesnovelle zu Energieaudits
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Mit der Novelle will die Bundesregierung bestehende Regelungen weiterentwickeln und an europäisches Recht anpassen
Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch sollen künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden. Dazu hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/9769) vorgelegt. Dieser "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" sieht vor, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 400.000 Kilowattstunden einzuführen. Hochrechnungen zufolge würden damit etwa 2.800 Unternehmen freigestellt, erklärt die Bundesregierung. Grundsätzlich beträfen die Regelungen etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten.
Mit der Novelle will die Bundesregierung bestehende Regelungen weiterentwickeln und an europäisches Recht anpassen. Energieaudits mussten erstmals 2015 durchgeführt und müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Erfahrungen hätten nun die Notwendigkeit gezeigt, Unternehmen zu entlasten, für die ein Energieaudit nicht kostenwirksam ist, begründet die Bundesregierung ihre geplanten Schritte. In dem Gesetzentwurf schärft sie außerdem Anforderungen an das Audit und verpflichtet Energieberater zu Fortbildungen. Auch soll das Vorgehen transparenter werden.
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt in einer beigefügten Stellungnahme keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf und bekräftigt, dass die Wirtschaft im Saldo um etwa 4,5 Millionen Euro entlastet würde. Der Bundesrat plädiert in einer Stellungnahme unter anderem dafür, dass auch für Unternehmen, die nach dem Stichtag 5. Dezember 2015 den Status eines Nicht-KMU erhalten haben, die Bagatellgrenzenregelung zum Gesamtenergieverbrauch greifen sollte. Dem stimmt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zu. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 21.06.19
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.