Linke will Löschpflicht im Netz begrenzen
Bekämpfung sogenannter Hate Speech unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit
Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere "die Vorgaben zur Gestaltung des Beschwerdemanagements durch Anbieter sozialer Netzwerke" entfallen
Die teilweise Aufhebung des erst zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet, sieht ein Gesetzentwurf (19/218) vor, den die Fraktion Die Linke eingebracht hat. "Die Wichtigkeit der Bekämpfung sogenannter Hate Speech unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit im Netz sollte unstrittig sein", schreibt die Fraktion darin. Das aktuelle Gesetz sei allerdings "breiter Kritik ausgesetzt" und erwecke "erhebliche Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität".
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere "die Vorgaben zur Gestaltung des Beschwerdemanagements durch Anbieter sozialer Netzwerke" entfallen.
Erhalten bleiben sollten dagegen "unstrittige" Regelungen wie "die Verpflichtung zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, die grundsätzliche Verpflichtung, ein zugängliches Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten und ein Verfahren zum Umgang damit vorzuhalten, sowie ein verpflichtendes Berichtswesen über diese Verfahren". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
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