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Urheberrecht nach EU-Standards


Neues Verwertungsgesellschaftengesetz soll das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) ablösen
Durch die Neuregelung soll sich nichts Wesentliches an der Art ändern, wie deutsche Verwertungsgesellschaften als Mittler zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern fungieren

(03.02.16) - Der Rechtsrahmen von Verwertungsgesellschaften, die geistige Urheberrechte gegenüber Rechtenutzern geltend machen, beispielsweise von Musikern gegenüber Radiosendern, soll europaweit harmonisiert werden. Dem dient ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (18/7223), mit dem die EU-Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt(VG-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dazu soll ein neues Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) eingeführt werden, welches das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) ablöst.

Durch die Neuregelung soll sich nichts Wesentliches an der Art ändern, wie deutsche Verwertungsgesellschaften als Mittler zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern fungieren. Um allerdings europaweit vergleichbare Standards zu bekommen, soll nun Vieles im Gesetz stehen, was bisher unterhalb des gesetzlichen Rahmens geregelt wurde, etwa in den Satzungen der Verwertungsgesellschaften oder in ihren Wahrnehmungsverträgen mit den Urhebern. Zu den Zielen gehört, Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über die Verwertungsgesellschaften zu schaffen.

Neben der europäischen Harmonisierung solle die Reform, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, dazu dienen, "Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter zu gestalten, die Effizienz der Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften zu stärken sowie den gesetzlichen Anspruch auf die Geräte- und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern zu sichern". Nicht zuletzt sollten die Verwertungsgesellschaften auch den veränderten Anforderungen durch Digitalisierung und Vernetzung gewachsen bleiben. (Deutscher Bundestag: ra)


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