Urheberrecht nach EU-Standards
Neues Verwertungsgesellschaftengesetz soll das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) ablösen
Durch die Neuregelung soll sich nichts Wesentliches an der Art ändern, wie deutsche Verwertungsgesellschaften als Mittler zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern fungieren
(03.02.16) - Der Rechtsrahmen von Verwertungsgesellschaften, die geistige Urheberrechte gegenüber Rechtenutzern geltend machen, beispielsweise von Musikern gegenüber Radiosendern, soll europaweit harmonisiert werden. Dem dient ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (18/7223), mit dem die EU-Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt(VG-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dazu soll ein neues Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) eingeführt werden, welches das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) ablöst.
Durch die Neuregelung soll sich nichts Wesentliches an der Art ändern, wie deutsche Verwertungsgesellschaften als Mittler zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern fungieren. Um allerdings europaweit vergleichbare Standards zu bekommen, soll nun Vieles im Gesetz stehen, was bisher unterhalb des gesetzlichen Rahmens geregelt wurde, etwa in den Satzungen der Verwertungsgesellschaften oder in ihren Wahrnehmungsverträgen mit den Urhebern. Zu den Zielen gehört, Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über die Verwertungsgesellschaften zu schaffen.
Neben der europäischen Harmonisierung solle die Reform, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, dazu dienen, "Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter zu gestalten, die Effizienz der Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften zu stärken sowie den gesetzlichen Anspruch auf die Geräte- und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern zu sichern". Nicht zuletzt sollten die Verwertungsgesellschaften auch den veränderten Anforderungen durch Digitalisierung und Vernetzung gewachsen bleiben. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.