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Trennung von Staat und Kirche


Gesetzentwurf: Die Linke will Staatsleistungen an Religionsgesellschaften abschaffen
Bevorzugung der Kirchen gegenüber anderen Bekenntnisgemeinschaften und nichtreligiösen wie gesellschaftlichen Gruppen


(03.04.12) - Die Trennung von Staat und Kirche mahnt die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (17/8791) an. Die Länder seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – die heute Bestandteil des Grundgesetz seien – verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen genössen nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang.

Eine solche Bevorzugung der Kirchen gegenüber anderen Bekenntnisgemeinschaften und nichtreligiösen wie gesellschaftlichen Gruppen verstoße grundsätzlich gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und die Verpflichtung des Staates zur Wahrung der religiös-weltanschaulichen Neutralität. Ungeachtet dieser klaren und in der juristischen Fachwelt "unbestritten geltenden Regelung" sei dieser bereits mehr als 90 Jahre gültige Verfassungsauftrag bis heute nicht umgesetzt worden.

Die Linke schlägt vor, zur Wahrung der Einheitlichkeit dem Bund Grundsätze aufzustellen zu lassen. Diese müssten durch Landesgesetz verfügte Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften und deren Entschädigung regeln. Als Ausgleich für diesen Enteignungsvorgang setze dieses Gesetz eine Ablösungssumme in Höhe des zehnfachen Jahresbetrags gezahlten Summe fest. (Deutscher Bundestag: ra)


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