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Anerkennung einer Vereinigung als Partei


Gesetzentwurf: Rechtsschutz in Wahlsachen soll verbessert werden
Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft


(07.05.12) - Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen" (17/9391) vorgelegt. Danach soll in Zukunft unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden können, wenn dieser die Anerkennung einer Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft.

Auch sollen der Vorlage zufolge im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl "Rechtsverletzungen des Einsprechenden beziehungsweise des Beschwerdeführers künftig vom Bundestag und vom Bundesverfassungsgericht im Entscheidungstenor festgestellt" werden, auch wenn sie keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl haben. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, den Bundeswahlausschuss und die Landeswahlausschüsse um je zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts beziehungsweise Oberverwaltungsgerichts zu ergänzen.

Ferner soll bei einer Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anders als bisher in Zukunft ein einzelner Wahlberechtigter allein Beschwerdeführer sein können. Bislang ist dafür der Beitritt von 100 weiteren Wahlberechtigten erforderlich. (Deutscher Bundestag: ra)


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