Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern
Finanzausschuss: Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung
(12.03.12) - Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Auch die SPD-Fraktion sah kein Problem darin, die Software steuerfrei zu überlassen. Bündnis 90/Die Grünen äußerten dagegen die Sorge, dass sich aus dieser Möglichkeit ein Steuersparmodell entwickeln könne. Es müsse genau beobachtet werden, ob es Versuche geben werde, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen. Auch die Linksfraktion warnte davor, dass bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden könne. Selbst hochwertige Fernsehgeräte mit Datenverarbeitungsmöglichkeit könnten so steuerfrei überlassen werden. Die CDU/CSU bezeichnete dies als "absurd". Neben der Steuervereinfachung gehe es hier auch darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern.
Ein weiterer in das Gesetz aufgenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass Schachteldividenden aus dem Ausland, die nach den Regelungen einiger Doppelbesteuerungsabkommen in bestimmten Fällen steuerfrei sind, nun doch versteuert werden müssen. Die Regelung betrifft besonders Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Die FDP-Fraktion erklärte dazu, mit der Änderung werde ein Schlupfloch geschlossen. Das sei auch im Sinne der geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, die Schachteldividenden-Problematik in Zukunft schon in den Doppelbesteuerungsabkommen zu regeln.
Der eigentliche Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Danach sollen die Höchstbeträge auf 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten steigen. Bisher betragen diese Werte 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro. Von den Oppositionsfraktionen wurde darauf hingewiesen dass es Probleme für Städte mit über 200.000 Einwohnern geben könne.
Durch einen weiteren in den Gesetzentwurf aufgenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde aufgehoben werden. Auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden soll künftig der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Gesetzesänderung notwendig, da die EU-Kommission wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Recht bekommen hatte. (Deutscher Bundestag: ra)
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