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Grüne wollen Sammelklagen ermöglichen


Sammelklagen: Es fehle ein "effektives Rechtsinstrument zur kollektiven Durchsetzung in der Zivilprozessordnung"
Rechtedienstleistern, die Forderungen von Betroffenen übernommen hätten, winkten hohe Erfolgsprovisionen



Menschen mit dem gleichen Anliegen sollen sich zu einem Gruppenverfahren vor Gericht zusammenschließen können. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/243) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Bisher gelte im Zivilprozess der Grundsatz, dass Geschädigte ihre Ansprüche vor Gericht individuell durchsetzen müssen und dabei jeder für sich das Prozesskostenrisiko zu tragen hat, führt die Fraktion aus. Im Fall des Abgasskandals seien es Tausende Klagen, die "einzeln von den Gerichten entschieden werden müssen."

Rechtedienstleistern, die Forderungen von Betroffenen übernommen hätten, winkten hohe Erfolgsprovisionen. Es fehle ein "effektives Rechtsinstrument zur kollektiven Durchsetzung in der Zivilprozessordnung".

Ein solches Instrument wollen die Grünen mit der Einführung eines Gruppenverfahrens bereitstellen. Sie verweisen darauf, dass mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bereits in einem Bereich die Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche geschaffen sei, allerdings mit hohen Zugangsschranken. In dem neuen Gesetz sollen die Schranken niedriger sein. Es soll bei Inkrafttreten auch das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ersetzen. Anwendbar sein soll das Gruppenverfahren in allen Zivilstreitigkeiten außer Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.01.18


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