Grüne wollen Sammelklagen ermöglichen
Sammelklagen: Es fehle ein "effektives Rechtsinstrument zur kollektiven Durchsetzung in der Zivilprozessordnung"
Rechtedienstleistern, die Forderungen von Betroffenen übernommen hätten, winkten hohe Erfolgsprovisionen
Menschen mit dem gleichen Anliegen sollen sich zu einem Gruppenverfahren vor Gericht zusammenschließen können. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/243) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Bisher gelte im Zivilprozess der Grundsatz, dass Geschädigte ihre Ansprüche vor Gericht individuell durchsetzen müssen und dabei jeder für sich das Prozesskostenrisiko zu tragen hat, führt die Fraktion aus. Im Fall des Abgasskandals seien es Tausende Klagen, die "einzeln von den Gerichten entschieden werden müssen."
Rechtedienstleistern, die Forderungen von Betroffenen übernommen hätten, winkten hohe Erfolgsprovisionen. Es fehle ein "effektives Rechtsinstrument zur kollektiven Durchsetzung in der Zivilprozessordnung".
Ein solches Instrument wollen die Grünen mit der Einführung eines Gruppenverfahrens bereitstellen. Sie verweisen darauf, dass mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bereits in einem Bereich die Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche geschaffen sei, allerdings mit hohen Zugangsschranken. In dem neuen Gesetz sollen die Schranken niedriger sein. Es soll bei Inkrafttreten auch das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ersetzen. Anwendbar sein soll das Gruppenverfahren in allen Zivilstreitigkeiten außer Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.01.18
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.